SOS in der Stübeheide
Kleine Anfrage Nr. 38/2019 von Frau Lütjens, CDU
Seit sehr vielen Jahren steht im öffentlichen Grün neben der Stübeheide 76 eine Notrufsäule. Augenscheinlich ist diese seit vielen Jahren nicht mehr in Betrieb. Aktuell liegt über den Melde-Michel eine Meldung über den schlechten Zugang zur Notrufsäule vor.
Es ist zu befürchten, dass Bürger im Notfall, wertvolle Zeit an einer nicht funktionsfähigen Notrufsäule verbringen.
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt geht davon aus, dass Notrufeinrichtungen nach §108 Telekommunikationsgesetz (TKG) in die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport gehören. Eine Abfrage bei der dortigen Abteilung für Allgemeine Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten hat folgende Rückmeldung ergeben:
Die ehemals große Zahl der von der Polizei betriebenen Notrufsäulen sind bis 2014 abgebaut worden. Verbliebene Säulen wurden nach hiesiger Kenntnis durch die Bezirksämter oder ggf. „Private“ betrieben. Auch die Feuererwehr betreibt oder betrieb ansonsten keine anderen Notrufsprechstellen.
Da der seinerzeitige Abbau aus den deutlich rückläufigen Notrufenzahlen, die von den Notrufsäulen ausgegangen sind, begründet war, ist zu bezweifeln, dass die Säule wenn sie nicht dem Bezirksamt zuzuordnen ist, noch betriebsfähig ist. Eine Inaugenscheinnahme vor Ort durch das BA, ob bei einem Notrufversuch noch ein Notruf durchgeschaltet wird und ob an dieser ein Betreiber/Eigentümer vermerkt ist, wäre hier zielführend. Bei Nichtfunktionsfähigkeit ist ein Abbau zur Vermeidung von ggf. unnötigen Verzögerungen in einer Notfallsituation empfehlenswert.
Eine offizielle Übertragung der oben beschriebenen Betreiberfunktion auf die Bezirke ist uns nicht bekannt. Auch die Abfrage beim federführenden Bezirksamt Hamburg-Mitte ergab kein anders lautendes Ergebnis. Die Zuständigkeit für Notrufeinrichtungen ist demzufolge weiterhin ungeklärt. Dies ist auch der Grund, warum sich die Beantwortung der vorliegenden Kleinen
Anfrage verzögert hat. Das Bezirksamt bitte um Nachsicht.
Vor oben beschriebenen Hintergrund nehmen wir zur Anfrage wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
zu Frage 1 und 2:
Dem Fachamt MR liegen keine Informationen zum Zeitpunkt der Installation und dem Betreiber der Notrufsäule vor.
zu Frage 3:
Die Notrufsäule wurde aufgrund der vorliegenden kleinen Anfrage durch die Wegeaufsicht auf Funktionsfähigkeit überprüft. Da diese nicht mehr gegeben war, wurde der Abbau in der 30. KW durchgeführt.
zu Frage 4:
Aufgrund der ungeklärten Zuständigkeiten wurde die Entfernung der Notrufsäule über den Betriebsplatz des Bezirksamtes veranlasst. Eine kostenpflichtige Beauftragung der Arbeiten
konnte somit vermieden werden.
Tom Oelrichs 29.08.2019
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