Sonderlinienverkehr mit Pkw nach §43 i.V.m. §2 (6) Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 20.05.2020 auf Flughafentransfer
Antragsteller: Fahr- und Kurierservice OWL Peter Türk
Das Unternehmen Fahr- und Kurierservice OWL Peter Türk beantragt die Erteilung einer Genehmigung für einen Flughafenzubringer mit Pkw aus verschiedenen Gebieten Nordrhein-Westfalens zu verschiedenen Flughäfen, darunter auch Hamburg.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsgebiet des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Fachbereich Tiefbau des Bezirksamtes Hamburg Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört. Seitens des Fachbereiches Tiefbau bestehen gegen den beantragten Flughafentransfer keine Bedenken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz