Sonderlinienverkehr mit Personenkraftwagen nach § 43 i.V.m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)- Anhörung gem. §13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG und §13 Abs. 4 HWG zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines Flughafenzubringers Antragsteller: FKC Mietwagen GmbH
Das Unternehmen FKC Mietwagen GmbH beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines Flughafenzubringers mit Pkw (bis 9 Sitzplätze) zum Flughafen Hamburg für die Dauer von zehn Jahren. Detaillierte Informationen können der Anhörung entnommen werden. Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der Erteilung der Genehmigung für einen Flughafenzubringer mit Pkw.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Anhörung FKC Mietwagen GmbH, Antragsunterlagen
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