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Sonderlinienverkehr mit Personenkraftwagen nach § 43 i.V.m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)- Anhörung gem. §13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG und §13 Abs. 4 HWG zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines Flughafenzubringers Antragsteller: FKC Mietwagen GmbH

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Unternehmen FKC Mietwagen GmbH beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines Flughafenzubringers mit Pkw (bis 9 Sitzplätze) zum Flughafen Hamburg für die Dauer von zehn Jahren. Detaillierte Informationen können der Anhörung entnommen werden. Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der Erteilung der Genehmigung für einen Flughafenzubringer mit Pkw.

Petitum/Beschluss

  Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

Anhänge

 

  Anhörung FKC Mietwagen GmbH, Antragsunterlagen

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