20-6723

Sicherheit für P+R-Nutzer- endlich handeln!
Kleine Anfrage Nr. 41/2019 von Frau Lütjens, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2017 auf der Grundlage eines CDU-Antrages einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Verwaltung möge prüfen, wie Nutzer der P+R-Anlage Sommerkamp sicher die Alsterdorfer Str. überqueren können.

Die Stadt Hamburg wirbt mit ihren P+R-Anlagen und fordert die Autofahrer auf, die Bahn oder den Bus zu nutzen. In unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Ohlsdorf befindet sich die P+R-Anlage Sommerkamp. Nutzer dieser Anlage müssen auf dem Weg von und zum Bahnhof Ohlsdorf die Alsterdorfer Str. Höhe Sommerkamp überqueren. Dies ist bedingt durch die vorhandenen Fahrspuren und dem regen Verkehr nicht leicht und teilweise gefährlich. Der nächste und einzige Übergang befindet sich 150 Meter weiter an der Kreuzung Alsterdorfer Str./Fuhlsbüttler Str. Das würde für Fußgänger auf dem Weg zum Bahnhof einen erheblichen Umweg bedeuten.

Das zuständige  Polizeikommissariats 36 konnte bestätigen, dass trotz der nahegelegenen Lichtsignalanlage an der Fuhlsbüttler Straße (Entfernung ca. 120 m) an der Alsterdorfer Straße zwischen der Einmündung Sommerkamp und Alsterdorfer Straße 564 ein erhöhter Querungsbedarf von Fußgängern vorhanden ist. Am geeignetes erschien eine Querungshilfe Höhe Alsterdorfer Straße 562-564, da an dieser Stelle auch der Querungsbedarf der Fußgänger gebündelt werden kann.

Der Bau der Querungshilfe und die Umsetzung der Bushaltestelle wären aus der bezirklichen Rahmenzuweisung "Neu-, Ausbau und Grundinstandsetzung von Straßen" zu finanzieren.

 

Die Maßnahme wurde dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz zur Prioritätensetzung vorgelegt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. An welcher Stelle der Prioritätenliste des UVV steht diese Maßnahme heute? Bitte aktuelle Liste anfügen.

 

Zu 1.)

Bislang wurde die Maßnahme noch nicht vom UVV priorisiert. Sie wird aber nun als Vorschlag für das nächste bezirkliche Bauprogramm vorgesehen.

 

  1. Wann ist mit der baulichen Herstellung zu rechnen?

 

 

zu 2.)

Eine bauliche Herstellung kann erst nach Priorisierung und entsprechender Mittelbereitstellung durch den UVV erfolgen.

 

 

 

02.04.2019

Ralf Staack

 

Petitum/Beschluss