20-5249

Sicheres Linksabbiegen an der Kreuzung Hellbrookstraße/ Fuhlsbüttler Straße Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

1.)    „Es möge durch eine verkehrspolizeiliche Prüfung (mit Stellungnahme) untersucht werden, ob die Kreuzung gefahrgeneigt ist.

 

2.)    Es soll geprüft werden, ob eine Fahrbahnmarkierung, die die Autofahrer Richtung Hufnerstraße lenkt, angebracht werden kann.

 

3.)    Parallel sollten auch Maßnahmen, die die Einfahrt-Verboten-Schilder den irrtümlich links abbiegenden Autofahrern besser erkennbar macht, geprüft werden.

 

Begründung:

Die Hellbrookstraße in Barmbek verbindet die stark befahrene Bramfelder Chaussee mit der ebenfalls stark frequentierten Fuhlsbüttler Straße und der Hufnerstraße. In der Verlängerung nach Westen geht sie weiter bis zur Saarlandstraße in Winterhude.

 

An der Kreuzung zur Fuhlsbüttler Straße ist es für Autofahrer, die auf der Hellbrookstraße (von Bramfelder Chaussee kommend) fahren und links abbiegen wollen, etwas unübersichtlich und durchaus gefahrgeneigt. Während man beim Abbiegen nach rechts direkt auf die Fuhlsbüttler Straße Richtung Norden kommt, muss beim Abbiegen nach links die Fuhlsbüttler Straße einmal "überfahren" werden (mit Sparkassengebäude links) und dann nach links in die Hufnerstraße - NICHT in die Fuhlsbüttler Straße - eingebogen werden.

 

Ortskundige Autofahrer kennen den Sachverhalt, und befahren die Kreuzung ohne Schwierigkeiten. Leider wird, sicher primär von Ortsunkundigen, die Kreuzungsregelung gelegentlich falsch aufgefasst.

 

Die von links kommende Fuhlsbüttler Straße ist bis zur Kreuzung Hellbrookstraße eine Einbahnstraße in Richtung Norden; in sie darf NICHT eingebogen werden, Sie ist auf Höhe der Ampelanlage dreispurig, wovon die linke Spur eine reine Linksabbiegerspur ist.

 

Diese Linksabbiegerspur wird deutlich weniger als die Geradeausfahr-Spur genutzt. Wenn denn kein Auto auf dieser Spur an der Ampel steht, kann ein Autofahrer auf der Hellbrookstraße diese dann freie Spur irrtümlich als freie Fahrspur auf der Fuhlsbüttler Straße nach Süden ansehen, und fälschlicherweise versuchen darin links einzubiegen. Tatsächlich ist diese Situation gelegentlich zu beobachten; nur das Hupkonzert anderer Autofahrer bringt den Falschabbieger dann wieder - wortwörtlich - auf die richtige Spur.

 

Die Einfahrt-Verboten-Schilder, die - sicher korrekt - über der Ampel angebracht sind, werden leider häufig auch übersehen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zentrale Straßenverkehrsbehörde für signalisierte Bereiche in Hamburg nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 31 hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1.)

Eine Unfallauswertung (EUSKA 01/2015 bis 12/2017) für den angesprochenen Knoten ergab insgesamt acht Abbiegeunfälle. Ein längerer Zeitraum ist nicht anzuwenden, weil der Knoten 2015 für die Busbeschleunigung und Radwegeführung umgestaltet wurde.

Aus der Hellbrookstraße in die Hufnerstraße gab es einen Abbiegeunfall zwischen PKW und Fußgänger.

 

Aus der Hellbrookstraße Ost verbotswidrig in die Fuhlsbüttler Straße (stadtauswärts) gab es keinen Verkehrsunfall.

 

Auch die anderen Verkehrsunfälle zeigen keine Besonderheiten in Bezug auf Anzahl, Art oder Auffälligkeiten.

 

Der Knoten muss somit als unauffällig und nicht gefahrengeneigt angesehen werden.

 

Zu Punkt 2.)

Die derzeitigen Fahrbahnmarkierungen sind mit der Neustrukturierung mehr geworden und

entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Gegebenheiten.

 

Markierungen sind Verkehrszeichen gem. der StVO. Vorrangig sind natürlich Markierungen zu nutzen, da dadurch auch der „Schilderwald“ so gering wie nötig gehalten werden kann.

 

Ein mehr an Markierungen und oder Verkehrszeichen führt nur zur Unübersichtlichkeit. Durch die dann entstehende optische Überforderung, aufgrund von zu vielen Verkehrszeichen, wird eine Verkehrsunsicherheit und somit Verkehrsgefährdung verursacht. Somit ist auf weitere

Markierungen zu verzichten.

 

Zu Punkt 3.)

Die Installation von Zeichen 267 ist gem. § 45 Abs. 9 StVO nicht möglich und verbietet sich hier sogar, da dadurch auch die Einfahrt der Radfahrer in den Bereich Fuhlsbüttler Straße, südlich Hellbrookstraße durch den Einsatz dieser Verkehrszeichen verboten würde.

Wie bereits unter Punkt 2. aufgeführt sind die Verkehrszeichen bereits auf der Fahrbahn und weitere Beschilderung würde hier zu einer Doppelbeschilderung ohne festgestellte Notwendigkeit führen.

 

Fazit:

 

Die hier aufgeführten Probleme können nicht nachvollzogen werden. Der Knoten kann, aus den aufgeführten Gründen, nicht als Gefahrengeneigt bezeichnet werden.

 

Dass es immer mal wieder zu individuellen Fehlverhalten von Fahrzeugführern kommt kann nie ganz verhindert werden. Auch die hier vorgetragenen Wünsche könnten ein solches Fehlverhalten nicht verhindern.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine