20-5036

Sicheres Linksabbiegen an der Kreuzung Hellbrookstraße/ Fuhlbsüttler Straße Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Die Hellbrookstraße in Barmbek verbindet die stark befahrene Bramfelder Chaussee mit der ebenfalls stark frequentierten Fuhlsbüttler Straße und der Hufnerstraße. In der Verlängerung nach Westen geht sie weiter bis zur Saarlandstraße in Winterhude.

 

An der Kreuzung zur Fuhlsbüttler Straße ist es für Autofahrer, die auf der Hellbrookstraße (von Bramfelder Chaussee kommend) fahren und links abbiegen wollen, etwas unübersichtlich und durchaus gefahrgeneigt. Während man beim Abbiegen nach rechts direkt auf die Fuhlsbüttler Straße Richtung Norden kommt, muss beim Abbiegen nach links die Fuhlsbüttler Straße einmal "überfahren" werden (mit Sparkassengebäude links) und dann nach links in die Hufnerstraße - NICHT in die Fuhlsbüttler Straße - eingebogen werden.

 

Ortskundige Autofahrer kennen den Sachverhalt, und befahren die Kreuzung ohne Schwierigkeiten. Leider wird, sicher primär von Ortsunkundigen, die Kreuzungsregelung gelegentlich falsch aufgefasst.

 

Die von links kommende Fuhlsbüttler Straße ist bis zur Kreuzung Hellbrookstraße eine Einbahnstraße in Richtung Norden; in sie darf NICHT eingebogen werden, Sie ist auf Höhe der Ampelanlage dreispurig, wovon die linke Spur eine reine Linksabbiegerspur ist.

 

Diese Linksabbiegerspur wird deutlich weniger als die Geradeausfahr-Spur genutzt. Wenn denn kein Auto auf dieser Spur an der Ampel steht, kann ein Autofahrer auf der Hellbrookstraße diese dann freie Spur irrtümlich als freie Fahrspur auf der Fuhlsbüttler Straße nach Süden ansehen, und fälschlicherweise versuchen darin links einzubiegen. Tatsächlich ist diese Situation gelegentlich zu beobachten; nur das Hupkonzert anderer Autofahrer bringt den Falschabbieger dann wieder - wortwörtlich - auf die richtige Spur.

 

Die Einfahrt-Verboten-Schilder, die - sicher korrekt - über der Ampel angebracht sind, werden leider häufig auch übersehen.

 

Petitum/Beschluss

Die CDU-Fraktion beantragt deshalb, der Regionalausschuss BUHD möge beschließen:

 

1.)    es möge durch eine verkehrspolizeiliche Prüfung (mit Stellungnahme) untersucht werden, ob die Kreuzung gefahrgeneigt ist.

 

2.)    es soll geprüft werden, ob eine Fahrbahnmarkierung, die die Autofahrer Richtung Hufnerstraße lenkt, angebracht werden kann.

 

3.)    parallel sollten auch Maßnahmen, die die Einfahrt-Verboten-Schilder den irrtümlich links abbiegenden Autofahrern besser erkennbar macht, geprüft werden.

 

 

Martin FischerStefan Baumann
Sprecher der CDU-Fraktion im RegA BUHD

 

Anhänge

 

Keine