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Sichere Schulwege - Hamburg-Nord wird Fahrradstadt auch für Kinder! Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Schulkinder sind heutzutage immer weniger selbstständig mobil. Gleichzeitig entstehen durch elterliche Hol- und Bringverkehre chaotische und gefährliche Verkehrsbedingungen vor Schulen. Bereits in mehreren Städten und Gemeinden verschiedener Bundesländer wurden deshalb Kinder-Verkehrs- und Schulradwegkonzepte erstellt und umgesetzt. Ende 2017 wurde auch in Hamburg-Eimsbüttel ein Antrag von GRÜNEN und SPD mit dem Titel „Sichere Schulwege - Eimsbüttel als Fahrradstadt auch für Kinder“ beschlossen.

Die kleinsten Grundschüler*innen, etwa bis Klasse 3, laufen in der Regel zu Fuß. Sie lernen den Schulweg gemeinsam mit den Eltern kennen und erwerben so nach und nach die notwendigen Kompetenzen, um sich den Weg nach einigen Monaten dann allein  zuzutrauen. In der späteren Grundschulzeit wird dann zunehmend das Fahrrad zum Fortbewegungsmittel. Radfahren ist aber für Kinder in der Großstadt heute nicht mehr selbstverständlich. Durch gesellschaftliche Veränderungen nimmt die praktische Fähigkeit des Radfahrens bei Kindern aber eher ab. Die Polizei bemängelt die geringe Verkehrserfahrung von Schulkindern und die chaotischen Verkehrsbedingungen vor Schulen durch elterliche Hol- und Bringverkehre, was zuletzt auch in einer ADAC-Studie bestätigt wurde.

Attraktive und sichere Wege fördern die praktische Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, sich selbstständig und sicher zu Fuß oder per Rad fortzubewegen. Sie werden selbstständiger, unabhängiger und beweglicher. Außerdem wird so das Kfz-Aufkommen gesenkt und die Eltern werden entlastet.  Der Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege steigt ebenfalls automatisch. Dies gilt zugleich als eines der effektivsten Instrumente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Fahrrad: Je mehr Fahrradfahrer*innen im Straßenraum unterwegs sind, desto stärker sind die anderen Verkehrsteilnehmer*innen gegenüber Radfahrenden sensibilisiert. Das stärkt Rücksichtnahme und Sicherheit.

Kinder sind nicht autogerecht! Ihre Bedürfnisse müssen noch viel stärker in die konzeptionelle und bauliche Gestaltung des Straßenraums einbezogen werden als bisher. Die wichtigen Rad- und auch Gehwegeverbindungen zwischen den Wohnquartieren und den Schulen müssen gut ausgebaut, bequem zu befahren und sicher sein, damit Kinder gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Dazu müssen Schulwege als solche identifiziert und entsprechend gestaltet werden.

Beispielhaft genannt seien folgende Maßnahmen, um Wege sicherer zu machen:

  • Regelhafte Aufpflasterung von einmündenden Nebenstraßen entlang eines Schulwegs, so dass nicht die Kinder eine Straße überqueren müssen, sondern die Autofahrer*innen bewusst den Schulweg kreuzen
  • Bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, z.B. durch „Berliner Kissen“
  • Querungshilfen und Reduzierung von Parkständen zur Verbesserung der Sichtbarkeit querender Kinder
  • Vermehrte Einrichtung von Fahrradstraßen
  • Tempo-30-Strecken im Umfeld von Schulen und Kitas
  • Einbahnstraßenregelungen
  • Großräumige Verkehrsverlagerungen
  • Schulwegfreundliche Anpassung von Ampelschaltungen

Auch im Bezirk Hamburg-Nord ist es notwendig, Schulwege so attraktiv und sicher zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche diese gerne eigenständig auf dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigen und die Eltern dies mit gutem Gewissen unterstützen – und daher darauf verzichten, ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule zu bringen. Zu den Ansatzpunkten für eine kinderfreundliche Fahrradstadt Hamburg-Nord gehören Schulwegpläne (für Kinder, die zu Fuß oder mit Rad kommen) für alle Schulen und Sportplätze im Bezirk sowie die Umgestaltung wichtiger Wege für den Schülerverkehr.

Um das Prinzip des Schulwegplans zu testen sollte eine Schule ausgewählt werden, die Schüler*innen aller Altersstufen umfasst. Für diese sollte dann exemplarisch ein Schulwegplan erarbeitet und nach und nach umgesetzt werden.

Wichtig ist, dabei bereits andernorts gesammelte Erfahrungen einzubeziehen: Dazu zählen

  • der Leitfaden Schulwegpläne der Bundesanstalt für Straßenwesen,
  • das Projekt Radschulwegplan aus Baden-Württemberg [1]
  • die Erkenntnisse des Referats Verkehrserziehung in der Schulbehörde und des Hamburger ADFC bei der Erstellung von Schulwegplänen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Um den Anteil der Kinder zu erhöhen, die mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule kommen, befürwortet die Bezirksversammlung, dass schrittweise für alle Schulen im Bezirk Schulwegpläne erarbeitet werden. In diesen sollen auf die jeweilige Situation abgestimmte Maßnahmen enthalten sein, um Rad- und Fußrouten an die alltäglichen Bedürfnisse der Schüler*innen anzupassen.
  2. Für alle Schulen sollen nach und nach systematisch potenzielle Gefahrstellen, Lücken in Radrouten, Engpässe und Wartestellen sowie sonstige Beeinträchtigungen eines fahrrad- und fußgängerfreundlichen Schulumfeldes identifiziert werden.
  3. Einzubeziehen sind in die Erstellung der Pläne Kinder und Jugendliche, Eltern, Schulen, die örtlichen Polizeikommissariate und die Bezirksverwaltung.
  4. Bestehende Initiativen von Eltern und der Bezirkspolitik sind bei der Erstellung von Plänen ebenfalls zu berücksichtigen.

 

 

 

Pilotprojekt

  1. In einer Pilotphase, die 2019 abgeschlossen sein soll, wird zunächst in Absprache mit der Polizei ein Schulstandort mit Schüler*innen sowohl im Grundschulalter als auch im Oberstufenalter ausgewählt. Bei diesem soll durch vergleichsweise einfach umsetzbare bauliche Maßnahmen die Erreichbarkeit der Schule für Kinder die mit Rad oder zu Fuß kommen, verbessert werden können. Vorgeschlagen wird hierfür die Albert-Schweitzer-Schule in Klein Borstel.
  2. Ergebnis des Projekts für diesen Schulstandort soll unter aktiver Einbeziehung der oben genannten Beteiligten ein Schulwegplan mit einer Prioritätenliste sein, deren Umsetzung die Schule zu einer fuß- und fahrradfreundlichen Schule macht.
  3. Diese Prioritätenliste ist mit konkreten, behördlich abgestimmten Realisierungsvorschlägen in den Regionalausschuss zur weiteren Beschlussfassung einzubringen.
  4. Kernpunkt der Schulwegplanung soll der Dialog mit Kindern, Jugendlichen und Eltern sein, die beispielsweise mittels Fragebogen und einem anschließenden Workshop ihre persönlichen Erfahrungen und Anregungen einbringen.
  5. Bereits vorhandene Erfahrungen und Hilfsmittel bei der Schulwegplanerstellung aus anderen Bundesländern, Städten und Bezirken sollen einbezogen werden.
  6. Das Bezirksamt wird gebeten, dem Verkehrsausschuss einen konkretisierten Verfahrensvorschlag samt Zeitplan für das geschilderte Vorhaben und eine Kostenschätzung vorzulegen.

 

Weitere Maßnahmen

  1. An Schulen und anderen von Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich frequentierten Orten im Bezirk sollen zudem die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder überprüft, an die steigenden Bedarfe angepasst und mit Blick auf Wetterschutz und Diebstahlsicherung qualitativ verbessert werden.
  2. Bei der Neuausschreibung des Betriebs des StadtRad Hamburg soll das Mindestnutzungsalter von derzeit 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden.
  3. Die Bezirksversammlung begrüßt das Vorhaben des Senats, Roller- und Radfahrtrainings in allen 1. und 2. Klassen sowie eine obligatorische Fahrradprüfung in der 4. Jahrgangsstufe durchzuführen. Ebenso wird die Förderung von Fahrradworkshops für Kinder aller Altersgruppen in Freizeiteinrichtungen begrüßt.

 

r die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz

rg LewinCarmen Möller

Thorsten Schmidt

Christoph Reiffert

 

[1] https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/Radschulwegeplan

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 12.:

Die Neuausschreibung des Betriebs des StadtRAD-Systems ist abgeschlossen. Eine Aufnahme des Wunsches der Bezirksversammlung Hamburg-Nord in die Leistungsbeschreibung ist daher nicht mehr möglich. Die Deutsche Bahn Connect GmbH, die das StadtRAD-System weitere zehn Jahre betreiben und weiterentwickeln wird, hat dazu mitgeteilt, dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinen Vertrag abschließen können, da hierfür im Vorfeld die Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten notwendig ist. Dennoch können Jugendliche Räder über den Account ihres bzw. ihrer Erziehungsberechtigten ausleihen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine