20-4492

Sichere Querungsmöglichkeit im Eulenkamp prüfen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 10.04.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der Gruppe Piraten befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Querungshilfe im Eulenkamp auf Höhe der Tiroler Straße (vor Eulenkamp 40) möglich ist.“

 

Begründung:

An der Kreuzung Nordschleswiger Straße / Eulenkamp und Nordschleswiger Straße / Straßburger Straße befinden sich die Ausgänge der U-Bahn Station Straßburger Straße. Diese werden stark von den SchülerInnen der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation im Eulenkamp frequentiert. Diese überqueren vorzugsweise über die Tiroler Straße kommend an der Ecke Tiroler Straße / Eulenkamp den Eulenkamp, um zur Berufsschule und zurück sowie in den Pausen zu einem Kiosk im Eulenkamp 35 zu gelangen. Zudem befindet sich eine Seniorenwohnanlage in unmittelbarer Nähe, dessen BewohnerInnen an dieser Stelle ebenfalls den Eulenkamp überqueren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dem Durchgangsverkehr.

 

Seit der Fertigstellung des rückwärtigen Teils der Berufsschule im Sommer 2016 hat sich die Anzahl an Unfällen in diesem Bereich mehr als verdoppelt. So gab es allein im vierten Quartal 2016 mehr Unfälle als im gesamten Jahr 2015. Der betroffene Straßenabschnitt ist bereits gepflastert, weshalb die durchschnittliche Geschwindigkeit des Autoverkehrs unter 30 km/h beträgt. Ein Fußgängerüberweg oder eine Querungshilfe würde für die zu Fuß gehenden eine sichere Überquerung gewährleisten und von Autofahrenden mehr Aufmerksamkeit einfordern ohne den Verkehrsfluss nachhaltig zu stören.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Örtliche Gegebenheiten:

 

Die Straße Eulenkamp bildet in Nord-/ Südrichtung eine Verbindung für den Wirtschaftsverkehr zwischen den Straßenzügen Alter Teichweg und Elsässer Straße.

Das im Prüfauftrag genannte Teilstück befindet sich zwischen den signalisierten Knotenpunkten Nordschleswiger Straße und Straßburger Straße. Dieses Teilstück dient zusätzlich als Entlastungsstrecke für den Knoten Straßburger Straße/ Nordschleswiger Straße.

Mit Ausnahme der Knoten besteht der Fahrbahnbelag aus Großpflaster, welches aufgrund der Lautstärkeemissionen beim Befahren dazu führt, dass gefahrene Geschwindigkeiten subjektiv als überhöht wahrgenommen werden. Gleichzeitig bewirkt es, dass das objektive Geschwindigkeitsniveau im Durchschnitt geringer ist, als auf vergleichbaren Strecken in Hamburg. Die fehlende Leitlinie trägt darüber hinaus positiv zum o. g. Geschwindigkeitsniveau bei.

 

Die Länge des Eulenkamps zwischen den Knotenpunkten Nordschleswiger Straße und Straßburger Straße beträgt 310 m.

Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 10,7 m. Abzüglich eines auf beiden Seiten vorhandenen Seitenstreifens von jeweils 2 m Breite ergibt sich eine Restfahrbahnbreite von ca. 6,7 m.

Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/ h. Messungen mit dem Dialog-Display ergaben keine Auffälligkeiten. Detaillierte Angaben sind der Antwort der DPV 022 zur Drs. 20-4040 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zu entnehmen.

 

Die Verkehrsunfalllage ist in diesem Bereich unauffällig und stellt sich wie folgt dar:

2016 ereigneten sich laut Auswertung Euska vom 04.05.2017 insgesamt 4 polizeilich gemeldete Verkehrsunfälle. Keiner der Verkehrsunfälle stand im Zusammenhang mit der Querung der Fahrbahn durch Fußgänger. Alle Verkehrsunfälle ereigneten sich außerhalb der Schulzeiten. Vielmehr handelte sich überwiegend um Ereignisse im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr sowie einen Auffahrunfall.

 

Die im Prüfauftrag benannte Haus-Nr. 40 gibt es im Eulenkamp nicht. Es handelt sich vielmehr um die Tiroler Straße 40. Insofern wird bei den folgenden Betrachtungen, sofern notwendig, zwischen zwei Alternativen unterschieden:

 

  1. Eulenkamp/ Tiroler Straße
  2. Eulenkamp 48

 

Querungsmöglichkeiten:

 

Fußgängerüberweg:

 

Fußgängerüberwege (FGÜ) sind typische Planungselemente zur Sicherung querender Fußgängerverkehre über „Tempo-50-Straßen“ im Vorbehalts- und Hauptverkehrsstraßennetz. Ihre Anlage kommt dort in Betracht, wo die Verkehrsstärke dies erfordert, eine Bündelung des Fußgängerverkehrs gegeben ist und die Notwendigkeitskriterien für den Bau einer Lichtzeichenanlage nicht erfüllt sind.

 

Gemäß Vorschriften der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen) sollen aus Gründen der besseren Erkennbarkeit mindestens 100 m Wegstrecke zwischen FGÜ und Einmündung vorhanden sein. Dieses Kriterium ist nur bei Alternative 2 erfüllt, denn bei Alternative 1 beträgt die Wegstrecke bestenfalls nur ca. 90 m (Nordschleswiger Straße bis Tiroler Straße), zumal die Erkennbarkeit des FGÜ sowie querungswilliger Fußgänger durch am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge zusätzlich beeinträchtigt wird.

 

Die R-FGÜ verlangt eine hinreichende Bündelung des Fußgänger-Querverkehrs. Zudem sind für die Planung und Errichtung von Fußgängerüberwegen im Interesse bundeseinheitlicher Maßstäbe im Hinblick auf die Verkehrsstärke folgende Kennzahlen zugrunde zu legen:

Ab einer Fußgängerverkehrsstärke von 50 – 100 Fußgängern pro Stunde  sowie einer zeitgleich auftretenden Kraftfahrzeugverkehrsstärke von bis zu 450 Kraftfahrzeugen ist die Einrichtung eines FGÜ möglich, bei gleichzeitiger Belastung durch bis zu 600 Fahrzeuge und 50 – 100 Fußgänger empfohlen.

 

Im Eulenkamp ergibt sich eine mittels Dialog-Display erhobene Kraftfahrzeugverkehrsstärke von maximal ca. 420 Fahrzeugen. Die gemäß R-FGÜ zugrunde zu legende Kennzahl von 450 Fahrzeugen ist damit unterschritten.

Zählungen bezüglich der Fußgängerverkehrsstärke wurden nach unserem Kenntnisstand  nicht durchgeführt. Allerdings dürfte die Fußgängerverkehrsstärke weit unter der in der Empfehlung vorgegebenen Zahl liegen, zumal es sich dabei um Fußgänger handeln muss, die die Fahrbahn tatsächlich überqueren wollen.

 

Eine den Richtlinien entsprechende Anzahl dieser Fußgänger ist aus folgenden Gründen nicht wahrscheinlich:

 

Bewohner des Seniorenheims nutzen die an den Knoten befindlichen LZA, um die Fahrbahn zu überqueren. Eine Notwendigkeit, die Fahrbahn andernorts zu überqueren, ergibt sich nicht.

 

Der Zugang der Berufsschule durch die Stichstraße Eulenkamp ist nicht mehr möglich. Der (Neben-) Eingang wurde durch die Verantwortlichen der Schule geschlossen. Die Schüler erreichen die Schule über die Walddörferstraße und den Parkplatz der Berufsschule. Eine Querung nach Verlassen der U-Bahn-Stationen auf dem Weg zur Schule und umgekehrt erfolgt an den Knotenpunkten.

Schüler, die den ortsansässigen Kiosk aufsuchen wollen, können die Fahrbahn insofern ebenfalls am Knoten Walddörferstraße/ Eulenkamp überqueren, um zum Kiosk zu gelangen.

 

Eine hinreichende Bündelung ist unter diesen Voraussetzungen zu verneinen.

 

Andere Querungshilfen:

Der Einbau von Sprunginseln oder Fahrbahneinengungen durch bauliche Maßnahmen (einseitig oder beidseitig) wären vor dem Hintergrund der beträchtlichen Fahrbahnbreite vorbehaltlich detaillierter Prüfung möglich, da die Restfahrbahnbreite jeweils ca. 8 m betragen dürfte.

Jede dieser Maßnahmen führt jedoch in dem ohnehin durch einen Mangel an Parkplätzen gekennzeichneten Bereich dazu, dass weitere Parkstände verloren gehen.

 

Fazit:

 

Auf Basis der angeführten Argumentation, insbesondere die Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken betreffend, wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht empfohlen.

 

Andere Querungsmöglichkeiten, sofern vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage möglich, dürften einen Eingriff in die Planungen zum Ausbau des Eulenkamps im Rahmen der Veloroute 6 darstellen. Planungen sowie Zeitpunkt der Umsetzung sind hier nicht bekannt. Insofern wird empfohlen, entsprechende Detailplanungen abzuwarten.

 

Bei allen Maßnahmen wäre h. E. ggf. die Einbindung des LSBG zur Verbesserung der Beleuchtungssituation erforderlich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Dagmar Wiedemann