Sicher Fahren in der Einbahnstraße - Hindernisse durch widerrechtliches Parken vermeiden
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Letzte Beratung: 03.11.2020 Hauptausschuss Ö 7.8
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.10.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
1.)
Das Bezirksamt möge, auch in Abstimmung mit der Polizei und dem LSBG, prüfen, ob an der genannten Fläche eine Fahrbahnmarkierung, wie z.B. parallele Streifen, angebracht werden kann, die das Halteverbot verdeutlichen.
2.)
Ergänzend zu 1.) möge geprüft werden, ob an der genannten Stelle, dann zusätzlich zur Fahrbahnmarkierung im Anschluß ein Betonring mit seitlichem Reflektorschild aufgestellt werden kann.
Begründung:
Die Richterstraße verbindet - als reine Wohnstraße - den vielbefahrenen Hofweg mit der Kreuzung Schenkendorffstraße/Hebbelstraße. Durch beidseitig ermöglichtese Parken ist sie sehr eng, so dass ein vorschriftsmäßiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer, besonder der Autofahrenden, sehr wichtig ist. Das betrift ganz besonders den als rechtwinklige Kurve angelegten Kreuzungsbereich Richterstraße/Hebbelstraße. Um ein unproblematisches Durchfahren zu ermöglichen ist in diesem Bereich (gegenüber Richterstr. 17 / Hebbelstr. 2) auf der linken Seite in Fahrtrichtung auch ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Leider wird diese Halteverbot fast durchgehend ignoriert, so dass es für etwas breitere KFZ wie z.B. Krankentransporte, Handwerker- oder Lieferfahrzeuge kaum noch möglich ist, den Kreuzungspunkt zu durchfahren. Hier sind somit Maßnahmen zur Durchsetzung des Halteverbots unbedingt erforderlich.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.