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Segway: Wie viel Tourismus verträgt der Parkfriedhof Ohlsdorf? Kleine Anfrage Nr. 14/2018 von Frau Voet van Vormizeele, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Parkfriedhof Ohlsdorf hat für den Bezirk und für die ganze Stadt große Bedeutung. Er dient als große Parkanlage der Naherholung, aber der Friedhof ist auch ein besonderer Ort der Ruhe und Andacht.

Aus diesem Grund gibt es besondere Vorschriften für den Autoverkehr und der Parkfriedhof soll auch nicht für sportliche Zwecke genutzt werden. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass Segway -Touren als touristische Attraktion angeboten werden. Diese Touren sollen lt. Werbeankündigung über den ganzen Friedhof führen: Zu den Museumsteilen, den Mausoleen, zu den bedeutenden Gräbern und auf die Soldatenfriedhöfe.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Ist dem Bezirk bekannt, dass diese Touren beworben und durchgeführt werden?
  2. Muss diese Form der gewerblichen Nutzung des Parkfriedhofes genehmigt werden?

Wenn ja, wann wurde diese Nutzung genehmigt und mit welcher Begründung?

  1. Wird diese Nutzung für diesen besonderen Ort als angemessen erachtet?
  2. Kann eine solche Nutzung unterbunden werden? Wenn ja, welche Möglichkeiten gäbe es?

 

 

 

 

Zu 1 – 4:

Aufgrund der Selbstverwaltung des Friedhofs wurde seitens des Bezirksamtes keine Genehmigung der von der Anfragenstellerin angeführten Segway-Touren erteilt. Das Bezirksamt ist vorliegend nicht zuständig.

 

29.01.2018

 

Harald Rösler

 

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