20-4112

Schutz der Fußgänger/ -innen vor dem Zuparken des Gehwegs im Bereich Ifflandstraße 75 bis Einmündung Graumannsweg gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Auf der Nordwestseite der Ifflandstaße werden zwischen der Einmündung Graumannsweg und Hausnummer 75 Fahrzeuge so geparkt, das die Vorderachse auf dem Gehweg steht, während die Hinterachse auf dem vorhandenen Längsparkstreifens bleibt. Diese lange eingebürgerte Praxis wurde im nördlichen Teil des genannten Abschnitts erst vor kurzem per Beschilderung offiziell angeordnet. Dort ist der öffentliche Gehweg noch recht breit, er verschmälert sich aber Richtung Süden deutlich, so dass abhängig von der Aufmerksamkeit der Parkenden oft nicht einmal das Minimum von 1,50 Meter für den Fußverkehr verbleibt. Das Schrägparken ist an dieser Stelle gestattet, dies wird verdeutlicht durch im Laufe der Zeit allerdings etwas verblasste Markierungen auf der Fahrbahn.

Offenbar versuchen viele Autofahrende, ihr Fahrzeug möglichst weit weg vom potenziell gefährlichen Verkehr auf der Fahrbahn zu parken. Das führt dazu, dass der Gehweg vorne eingeengt wird, während hinter den Fahrzeugen mehr als ein Meter Platz zur Parkplatzbegrenzung bleibt (s. Foto). Durch diese Praxis haben es Fußgängerinnen und Fußgänger schwer, sich auf dem Gehweg zu begegnen. Das gilt insbesondere, wenn hier längere Fahrzeuge, bspw. Transporter parken. Diese Problematik trifft auch auf den nördlichsten Teil der Ifflandstraße zu, wo der Gehweg noch breiter ist.

Sowohl eine Auffrischung der Markierungen als auch eine bauliche Begrenzung in Richtung Gehweg könnten hier Abhilfe schaffen – würde letztere zudem in Form von Fahrradbügeln ausgeführt, würde gleichzeitig dem Mangel an Radabstellmöglichkeiten entgegen gewirkt. Ein positives Beispiel findet sich nur wenige Meter weiter an der ffflandstraße (Foto).

 

Petitum/Beschluss


 

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird darum gebeten, die Farbmarkierungen der Parkplätze auf der Fahrbahn in der Ifflandstaße insbesondere Höhe Hausnummer 75 zu erneuern.

 

  1. Zudem sollen alle Parkstände auf der Nordwestseite im Bereich Ifflandstraße 75 bis Einmündung Graumannsweg an ihrem zum Gehweg liegenden Ende durch den Einbau von Fahrradbügeln baulich begrenzt werden, damit Fahrzeuge den Gehweg nicht länger einengen. Sollte aus Platzgründen der Einbau von Fahrradbügeln nicht möglich sein, sollen Poller oder ähnliches verwendet werden.

 

 

Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion

Alexander KleinowCarmen Möller

Martin BadelChristoph Reiffert

 

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