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Schutz der Alsterufer – Illegale Bootslagerung beenden, Naturraum wiederherstellen Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2026 Bezirksversammlung Ö 6.7

Sachverhalt

Die Ufer der Alster und ihrer Kanäle im Bezirk Hamburg-Nord sind ein wertvoller Natur- und Erholungsraum. Doch dieses Ökosystem ist massiv bedroht: Nach Schätzungen von Naturschutzverbänden (BUND, NABU, Kooperationsprojekt Lebendige Alster) lagern dort über 800 Kanus, Kajaks und SUP-Boards illegal.

Obwohl diese Wasserfahrzeuge oft noch benutzungstauglich sind, stellen sie eine erhebliche Belastung dar. Das wilde Lagern und das ständige Überwinden der Uferkanten zerstört die Vegetation, verdichtet die Böden und verdrängt Wasservögel wie Haubentaucherund Schwäne aus ihren Brutgebieten. Zudem droht eine schleichende Umweltverschmutzung: Die Boote bestehen meist aus Kunststoffen, die durch Witterung Mikroplastik, Weichmacher und Harze in Boden und Wasser abgeben.

Das Kernproblem: Bisher fehlt eine klare, rechtssichere Grundlage, um effektiv gegen diese Form der Sondernutzung vorzugehen. Während für Schrotträder im öffentlichen Raum etablierte Verfahren existieren, agieren die Behörden bei wild gelagerten Booten mangels spezifischer Regelungen und Bußgeldbestimmungen bisher zurückhaltend. Es bedarf einer konsequenten Strategie, die sowohl die Entsorgung von Wracks als auch die Entfernung intakter, aber illegal abgestellter Boote umfasst.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Schaffung einer Rechtsgrundlage: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Fachbehörde mit Nachdruck dafür einzusetzen, zeitnah eine klare Rechtsgrundlage für die ordnungsgemäße Lagerung von Kanus an der Alster und allen betroffenen Hamburger Gewässern zu schaffen. Diese Regelung muss eindeutige Verbote sowie Bußgeldbestimmungen bei Zuwiderhandlungen enthalten.
  2. Ausschöpfung bestehender Mittel: Die Bezirksamtsleitung wird schon jetzt darin bestärkt, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sowohl echte „Schrottkanus“ (unbrauchbare Wracks) als auch wild gelagerte, benutzungstaugliche Wasserfahrzeuge konsequent aus den Uferzonen zu entfernen und sicherzustellen.
  3. Verfahren zur Beräumung: Das Bezirksamt soll prüfen, ob analog zum erfolgreichen Verfahren bei Schrottfahrrädern vorgegangen werden kann, in dem
    • Illegal gelagerte Boote mit einem Hinweisaufkleber („Gelber Zettel“) und einer angemessenen Beseitigungsfrist versehen werden und
    • nach Ablauf der Frist die Boote durch die Stadtreinigung oder beauftragte Dienstleister abzutransportieren und einzulagern.
  4. Nachhaltige Verwertung: Das Bezirksamt wird gebeten zu überprüfen, ob und wie sichergestellte, benutzungstaugliche Boote nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorrangig im Bezirk gespendet werden können beziehungsweise alternativ zu versteigern sind, um die Erlöse gemeinnützigen Zwecken im Bereich des Naturschutzes oder der Jugendarbeit zuzuführen. Weitere Vorschläge für die Verwendung der Boote sind den Regionalausschüssen vorzustellen.

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Gunther Herwig, Stefan Baumann

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Angelina Timm, Daniela Kerkow

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Lars Jessen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.02.2026
Ö 6.7
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Keine

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