21-5042

Schulerweiterung an der Albert-Schweitzer-Schule in Klein Borstel? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Das Flurstück 1042 (Klein Borstel/ Bolzplatz) ist insgesamt ca. 8.100 m² groß. Im November 2016 wurde eine Teilfläche von rund 4.900 m² als Bauwagenplatz vermietet. Für die Realisierung noch ausstehender Schulbedarfe der Albert-Schweitzer-Schule (Sporthalle) ist der verbleibende Teil, rund 3.200 m², des angegebenen Flurstücks 1042 als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen.

Der Träger PEDIA GmbH hatte seit 2018 eine Kita auf dem Flurstück 1042 (Stübeheide 138) betrieben. Der Mietvertrag ist zum 31.05.2021 ausgelaufen und das Gelände geräumt. Gemäß der Antwort in der Drucksache 21-0245 heißt es, dass an der Albert-Schweitzer-Schule die Errichtung einer zusätzlichen Sporthalle erforderlich ist und auf einem Teilgrundstück des Flurstücks 1042 im Jahr 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden sollte.

Passiert ist bis zum heutigen Tage nichts.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wer ist Eigentümer des Flurstückes 1042?
  2. Benötigt die Albert-Schweitzer-Schule das Flurstück 1042 für eine mögliche Schulerweiterung?
  3. Gibt es neue Pläne auf der verbliebenen 3.200 m² großen Teilfläche des Flurstücks 1041 eine Sporthalle/Bewegungshalle o.ä. aufzustellen?

Wenn ja, bitte Pläne anfügen

  1. Wann soll das Vorhaben realisiert werden?
  2. In welchen bezirklichen Gremien wird die Planung wann vorgestellt?

 

 

Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

 

 

Anhänge

 

Keine

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