21-0811

Schulanmeldungen aus dem Wohngebiet Tarpenbeker Ufer, Gert-Marcus-Straße, auch in Groß Borstel ermöglichen
Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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24.02.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert sich bei der Schulbehörde dafür einzusetzen, dass nun endlich dafür gesorgt wird, dass die Grundschüler und die zukünftigen Grundschüler aus dem Neubaugebiet "Tarpenbeker Ufer" an der Gert-Marcus-Straße in Groß Borstel in der nur wenige hundert Meter entfernten Carl-Götze-Schule eingeschult werden können. Dieses beinhaltet auch das Erstgespräch mit den Eltern und dem 4 1/2 jährigen Kindern zur Vorprüfung der voraussichtlichen späteren Schulreife der Kinder. Auch diese Gespräche sind nicht in Eppendorfer Schulen sondern bereits in der Carl-Götze-Schule zu führen. Der Ausschuss bittet zeitnah um eine Berichterstattung.

 

Begründung:

Nachdem ab Ende 2018 die ersten Bewohner in das Neubaugebiet "Tarpenbeker Ufer" an der Gert-Marcus-Straße in Groß Borstel eingezogen sind, gibt es Schwierigkeiten , dass die dort jetzt wohnenden Eltern ihre Kinder in der nur wenige hundert Meter entfernt liegende Carl-Götze-Schule, der örtlichen Grundschule, anmelden können, obgleich auch der Schulbehörde seit mehreren Jahren bekannt ist, dass ab Ende 2018 der Bezug der insgesamt 900 Wohnungen beginnt und ab 2019 ein Bedarf für zusätzliche Grundschulplätze bestand.

 

Die Schulbehörde hat diesen Umstand allerdings viele Jahre lang ignoriert. Stattdessen werden die Eltern auf Grundschulen in Eppendorf verwiesen.

 

Nun berichten aktuell Eltern  mit 4 1/2 Jahre alten Kindern, die zu Gesprächen eingeladen

wurden zu Gesprächen zur erstmaligen Feststellung der voraussichtlichen Schulreife ihrer

Kinder, dass die Eltern mit ihren Kindern in die Marie-Beschütz-Schule in Eppendorf eingeladen wurden. Dieses ist für die Eltern und ihre Kinder, die ohnehin gerade aus anderen Stadtteilen neu nach Groß Borstel gezogen sind, eine erhebliche Belastung, zumal Eltern und Kinder nach wie vor hoffen, dass die Einschulung dann doch noch in der nahe gelegenen Carl-Götze-Schule erfolgt.

 

Das Verhalten der Schulbehörde steht weiterhin im krassen Gegensatz zu den seit Jahren durchgeführten Bemühungen im Bezirk und im Stadtteil sich um eine sofortige Integration der nicht wenigen neuen Bewohner Groß Borstels in den alten Teil von Groß Borstel zu

bemühen. So wurde z.B. ein rechtzeitiger Ausbau der Carl-Götz-Schule "verschlafen".

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bis zum Schuljahr 2013/2014 wurde die Carl-Götze-Schule zweizügig angewählt. Da sie für drei Züge ausgebaut ist, hätten die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus dem geplanten Wohnbaugebiet versorgt werden können. Nachdem die Anmeldezahlen verlässlich stiegen, wurde in 2016 der Ausbau der Schule zur Vierzügigkeit beschlossen. Die Planungen zu diesem Ausbau wurden im Anschluss aufgenommen. Im Jahr 2018 musste, nach dem Bekanntwerden zweier weiterer Wohnungsbauvorhaben in Groß Borstel, der Ausbauauftrag auf fünf Züge erweitert werden. Die Planungen mussten entsprechend neu gestartet werden. Der Ausbau kann nunmehr in 2021 beginnen und soll in 2023 abgeschlossen sein. Für steigende Bedarfe bis zur Fertigstellung des Neubaus werden z.Zt. Versorgungsmöglichkeiten geprüft.

 

Das Neubaugebiet Tarpenbeker Ufer wird mit Wirkung zum 01.08.2020 dem Einzugsgebiet der Carl-Götze-Schule zugeordnet. Diese Zuordnung bezieht sich ausschließlich auf die Vorstellung der viereinhalbjährigen Kinder sowie die Einladung zur Schulanmeldung für die erste Klasse und entfaltet keine Wirkung auf die spätere Zuteilung von Schulplätzen.

 

Im Übrigen siehe Stellungnahme der BSB zu Drs. 20-6389.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Sina Imhof