20-5910

Schreiben einer Bürgerin betr. Missstände in Eppendorf

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt informiert über ein Schreiben einer Bürgerin zu Missständen in Eppendorf:

 

  1. Blume 2000 Eppendorfer Landstraße/Ecke Goernestraße
  2. Radweg Richtung Lattenkamp: Bushaltestelle Schubackstraße
  3. Gemüseladen Alsterdorfer Straße/Himmelstraße und Außengastronomie
  4. Radweg Erikastraße in Höhe Hausnummer 86 bis 90
  5. Gemüseladen Eppendorfer Landstraße 88/90
  6. Radweg Breitenfelder Straße

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Die Warenauslage von Blume 2000, Eppendorfer Landstraße 76, 20249 Hamburg, ist auf Privatgrundgrund. Erlaubnis nach § 25 Abs. 2 HWG ist vorhanden. Wegen regelmäßiger Beschwerden wurde Blume 2000 bereits mehrfach vom Außendienst kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle(n) konnte keine Überschreitung der privaten Fläche festgestellt werden.

 

Zu 2:

Der Radweg in der Eppendorfer Landstraße ist in dem Abschnitt von Lokstedter Weg bis Meenkwiese nicht benutzungspflichtig. Insofern sollte der Radfahrende im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren. Der Radweg an der Haltestelle Schubackstraße ist zwar alt und unschön, aber in einem verkehrssicheren Zustand.

 

Zu 3:

Die Warenauslage von Alsterdorfer Straße 35 und die Außengastronomie der Alsterdorfer Straße 37 sind auf öffentlichem Weg, Erlaubnisse nach § 19 HWG sind vorhanden.

 

Zu 4:

Die Löcher in der Fahrbahn der Erikastraße sind inzwischen ausgebessert worden.

 

Zu 5:

Die Warenauslage von Fruchthaus Düntas, Eppendorfer Landstraße 90, 20249 Hamburg ist auf Privatgrundgrund. Erlaubnis nach § 25 Abs. 2 HWG ist vorhanden.

 

Zu 6:

Der Fachbereich wird voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche den Fahrradweg freischneiden. Üblicherweise wird bis auf ca. 20 cm  hinter der Grundstücksgrenze zurückgeschnitten. In dieser besonderen Situation wird der Rückschnitt möglicherweise stärker ausgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

Schreiben vom 02.07.2018