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Schnellbusse in Hamburg-Nord – Tarifsystem sozialverträglicher machen, intransparentes Liniennetz auf den Prüfstand stellen und zum Fahrplanwechsel 2018/2019 endlich anpassen! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

In den 1960er-Jahren wurden in Hamburg die sogenannten Schnellbuslinien eingerichtet. Das damit seinerzeit verfolgte Ziel war die Schaffung einer leistungsstarken, schnellen und komfortablen Ergänzung zu dem seinerzeit noch geringer ausgebauten Schnellbahnnetz, um die Randbereiche besser über öffentliche Verkehrsmittel mit der Innenstadt zu verbinden. Allerdings werden die Schnellbusse ihrem Namen heutzutage nicht mehr vollständig gerecht. Wie vom Senat im Vorwort der Antwort auf die Drs. 21/186 selbst eingeräumt, hat sich die Fahrzeit der Schnellbuslinien über die Zeit immer mehr den Stadtbuslinien angeglichen. Den ursprünglich namensgebenden Effekt gibt es heute nicht mehr. Das liegt vor allem daran, dass entgegen der Anfangszeit immer mehr Haltestellen in das Netz der Schnellbuslinien integriert wurden. Trotzdem hält der Senat laut Drs. 21/186 sowohl an den Schnellbuslinien als auch an der Erhebung des damit einhergehenden Schnellbuszuschlages fest und führt dafür im Allgemeinen zwei Gründe an. Erstens habe sich trotz der Fahrzeitverlangsamung der Schnellbusse dieser Begriff als solcher bei den Fahrgästen etabliert. Zweitens böten die Schnellbusse ein Mehr an Komfort. Weil dieser insbesondere für Kinder, Schüler, Studierende und Senioren, die dringend auf die Verbindung angewiesen sind, eine unbillige Härte darstellt, muss dieser Personenkreis unverzüglich von der Erhebung des Zuschlags befreit werden. Gleiches gilt für Begleitpersonen von Schwerbehinderten, denen die Nutzung von Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die Erhebung des Schnellbuszuschlages erheblich erschwert wird. Dieser Schritt lässt sich auch wirtschaftlich begründen. So hat alleine die HOCHBAHN laut des letzten Unternehmensberichts im Jahr 2016 Verkehrseinnahmen von 430,7 Millionen Euro erzielt. Dem standen laut Drs. 21/186 im Jahr 2012, neuere Zahlen liegen hier nicht vor, durch den Schnellbuszuschlag auf den von der HOCHBAHN betriebenen Schnellbuslinien erwirtschaftete Einnahmen von gerade einmal 3,2 Millionen Euro gegenüber. Der Schnellbuszuschlag erzeugt hier maximale Kosten bei minimalem Nutzen. Ferner bestehen erhebliche Zweifel, ob die Schnellbuslinien und ein intransparentes Tarifsystem angesichts des oben skizzierten Wegfalls der ursprünglichen Gründe für deren Einrichtung noch für eine moderne Metropole zeitgemäß sind. Es muss daher geprüft werden, ob das bestehende Schnellbusnetz in die dann verbleibenden StadtBus- und MetroBus-Netze und ein einheitliches Tarifsystem integriert werden kann. Mit der jetzt bekannt gewordenen Einstellung der Schnellbuslinie 39 ist ein erster wichtiger Schritt geleistet worden und unterstreicht nochmals die Forderungen der CDU Bürgerschaftsfraktion aus dem Jahre 2015.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen: 

Der Bezirksamtsleiter und die Vorsitzende der Bezirksversammlung werden gebeten den Senat aufzufordern,

1.        Kinder, Schüler, Studierende und Senioren zum 1. März 2018 vom Schnellbuszuschlag zu befreien.

2.        Begleitpersonen von Schwerbehinderten zum 1. März 2018 vom Schnellbuszuschlag zu befreien.

3.        zu prüfen, wie das restliche Schnellbusnetz in Hamburg-Nord, hier: Liniennummer 34 und 37 zeitnah in das verbleibende StadtBus- und MetroBus-Netz integriert werden kann.

4.        zu prüfen, wie auch die Überliegerplätze für Schnellbusse in Hamburg-Nord, hier: Liniennummer 34 und 37 zeitnah in das verbleibende StadtBus- und MetroBus-Netz integriert werden kann.

5.        die Bezirksversammlung Hamburg-Nord darüber bis zum nächsten Fahrplanwechsel 2018/2019 zu berichten.

Dr. Andreas SchottNizar Müller

 

 

Anhänge

 

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