21-0365

Schließung der Gellertstraße ab 23.9.
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Einfahrt von der Gellertstraße in die Bellevue wurde ab 23.09. in beide Richtungen gesperrt. Gleichzeitig wurde die Scheffelstraße zur umgekehrten Einbahnstraße erklärt. AnwohnerInnen der Scheffelstraße und der Bellevue, die täglich mit dem KfZ diese Strecke nutzen müssen, um aus den Wohnstraßen hinauszufahren, wurden Montagmorgen von dieser veränderten Verkehrssituation überrascht. Zudem sind beide Wohnstraßen auf Grund der derzeitigen Sperrungen von den westlich der Alster gelegenen Stadtteilen fast gänzlich abgeschnitten und sowohl für Feuerwehr/Notdienste als auch der Polizei nur schwer erreichbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wann wurde die Sperrung der Kreuzung Fernsicht/Bellevue/Gellertstraße beschlossen?

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Sperrung war bereits vor Baubeginn bekannt gemacht und wurde auch durch die Anliegerinformation entsprechend kommuniziert. Aufgrund des zügigen Baufortschrittes konnte die Sperrung zeitlich vorgezogen werden. Das genaue Datum wurde in der 38.KW des Jahres 2019 mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) abgestimmt. Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) benötigt den Bereich der Kreuzung, um die notwendigen Umbauarbeiten an den Lichtsignalanlagen durchzuführen. Diese Arbeiten waren von HHVA ab dem 23. September 2019 zeitlich eingetaktet.

 

  1. Auf Grund welcher Baumaßnahmen wurde die Strecke gesperrt?

 

Zu 2.:

Der Kreuzungsausbau ist Bestandteil der Maßnahme Alster Fahrradachsen Abschnitt 2a.

 

  1. Für welchen Zeitraum ist die Strecke gesperrt?

 

Zu 3.:

Die Sperrung der Kreuzung ist bis Ende Oktober / Anfang November vorgesehen.

 

  1. Wurden die AnwohnerInnen über die Sperrung informiert?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 4.:

Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden mittels Anliegerinformation vom 11. März 2019 mit entsprechenden Skizzen zu den Bauabschnitten über die Baumaßnahme informiert.

 

  1. Wurden die zuständige Feuerwehr und Polizei über die veränderten Anfahrtswege informiert?
    1. Wenn ja, wann?

 

Zu 5.:

Die Abstimmungen über die Verkehrsführung finden immer im Vorfeld mit dem zuständigen PK statt. Erst im Anschluss wird eine Verkehrsbehördliche Anordnung angefertigt. Weiterhin ist abgestimmt, dass Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen jederzeit durch das Baufeld fahren können.

 

 

 

Nele Bruns, Ralf Lindenberg, Ricarda Nissen-Schütt

FDP-Fraktion