Sauberkeit in Park- und Grünanlagen. Rattenplage
Kleine Anfrage Nr. 35/2019 von Herrn Lindenberg, FDP
Durch die vermehrte Aufstellung von Papierkörben hat sich die Sauberkeit in den Park- und Grünanlagen so auch auf dem Alsterwanderweg deutlich verbessert. Das kommt sicherlich auch dem Kampf gegen die Rattenplage zugute. Immer wieder wird aber auch der eine oder andere Mensch zur Plage, in dem er Brot- und Essensreste zur Tierfütterung an und in der Alster entsorgt.
Am 13.3.2019 schüttete ein Besucher Große Tüten mit Brotresten auf das Rasenstück am Ufer der Alster in Höhe der Brabandstraße/Hindenburgstraße zum Wohle der Ratten.
Durch eine Anwohnerin massiv zur Rede gestellt, entsorgte er - murrend nach dem Motto: von Verboten habe er nichts gehört - schließlich nur die zwei großen Plastiktüten im Mülleimer und ließ das Brot wie auf dem Foto liegen. Ähnliche Vorfälle erleben Fußgänger und Anwohner immer häufiger, so dass die Forderungen nach Verbotsschildern immer lauter werden.
Verbotsschilder verschönern aber einen Park nicht.
Daraus ergeben sich aber folgende Fragen, mit der Bitte um zeitgerechte Antworten.
Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 obliegt der BGV/Institut für Hygiene und Umwelt (HU). Es wird eine Anfrage nach § 27 BezVG angeregt.
Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 liegt nicht in dem bezirklichen Zuständigkeitsbereich von MR 1 und obliegt der BUE.
Es gibt bspw. einen Flyer, der Hinweise auf das Füttern von Wasservögeln beinhaltet.
Es wird ebenfalls eine Anfrage nach § 27 BezVG angeregt.
zu 5. und 6. :
Es gibt keine Kontrollen des Bezirksamtes im Sinne von präventiven Kontrollen.
MR 1 reagiert auf Hinweise von Bürgern, dass Ratten gesehen wurden bzw. der Verdacht auf Rattenbefall besteht.
Es wird dann in diesen Fällen das Institut für Hygiene und Umwelt, HU 31 Schädlingsbekämpfung, informiert.
21.03.2019
Tom Oelrichs
nördwestliches Alsterufer Höhe Brabandstraße
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.