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Sanierung Ring 2 Habichtstraße/ Nordschleswiger Straße: Bäume und Fußgänger schützen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord betrachtet die vorgelegten Planungen zur Habichtstraße zum jetzigen Zeitpunkt als unausgewogen und deswegen als unzureichend. Sie kritisiert insbesondere die fehlende Berücksichtigung der Belange von Anwohnenden sowie aller, die mit Rad oder zu Fuß dort unterwegs sind.
  2. Die Bezirksversammlung erwartet auf jeden der nachfolgenden Punkte eine Stellungnahme der jeweils zuständigen Behörde. In der Vergangenheit war es leider nicht üblich, dass Beschlüsse der BV entsprechend beantwortet wurden. Das ist aber schon aus Gründen der Wertschätzung den gewählten Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die die Abgeordneten repräsentieren, angebracht.
  3. Die vorgesehene Fällung von 20 Bäumen wird massiv kritisiert. Zunächst soll nochmals geprüft werden, auf welche Baumfällungen durch Veränderungen an der Planung verzichtet werden kann. Ein Ausgleich aller Baumfällungen mindestens im Verhältnis 1:1 ist notwendig. Sollten im Planungsraum nicht ausreichend geeignete Standorte zu finden sein, ist das Bezirksamt bei der Suche nach konkreten Ersatzstandorten im nahen Umfeld zu konsultieren. Sie werden dem Regionalausschuss mitgeteilt.
  4. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die zuständigen Stellen auf, für Rad- und Fußverkehr getrennte Flächen zu planen.
  5. Sollten ohne massive Baumfällungen keine beidseitigen Radfahrstreifen realisierbar sein, soll zunächst separat geprüft werden, ob durch eine weitestmögliche Verlegung der Bordkanten Raum für zumindest einen Radfahrstreifen geschaffen werden kann. Dieser sollte auf derjenigen Straßenseite angelegt werden, an der mehr Anwohnerinnen und Anwohner leben.
  6. Sollten entgegen dem Willen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord dennoch an einer oder beiden Straßenseiten gemeinsame Rad- und Gehwege eingerichtet werden, soll die zuständige Behörde bereits jetzt alles Notwendige einleiten, um ggf. durch Ankäufe eine spätere Verbreiterung der Nebenflächen zu ermöglichen. Ziel soll dabei sein, normgerechte, getrennte Rad- und Gehwege zu errichten. Das Angebot der Kösterstiftung als Grundeigentümerin größerer Flächen in der Habichtstraße, über einen Flächenkauf zu verhandeln, sollte umgehend angenommen werden. Für eine dabei notwendige Verlegung der denkmalgeschützten Einfriedung sollen ggf. Bundesfördermittel akquiriert werden.
  7. Bei den größeren Kreuzungen des Straßenzugs mit Bramfelder Straße, Alter Teichweg und Straßburger Straße sollen sogenannte „Bettelampeln“ für Fußgänger nicht wieder installiert werden. Das bedeutet: Erhält der motorisierte und der Radverkehr Grün, soll dies auch automatisch für den Fußverkehr gelten. Sollte sich die Behörde entgegen dem Beschluss der Bezirksversammlung doch dafür entscheiden, „Bettelampeln“ wieder einzurichten, sollen zumindest intelligente Erfassungssysteme für Fußgänger (Infrarot o.ä.) geprüft werden. Zudem sollen zumindest zu den Hauptverkehrszeiten, wenn ohnehin praktisch immer Fußgänger queren wollen, deren Ampeln parallel und automatisch zu den Kfz-Ampeln geschaltet werden.
  8. Folgende weitere Punkte sollten zudem berücksichtigt werden:

a)      Das übliche Parken möglichst weit weg von der Fahrbahn (und damit auf den Nebenflächen) sollte durch den Einsatz von Pollern o.ä. unterbunden werden. Das gilt auch für die Grünsteifen in Höhe der Osterbek, die derzeit regelmäßig beparkt werden. Ohne baulichen Schutz sind die Nebenflächen nicht im notwendigen Umfang nutzbar.

b)      In beiden Plangebieten mangelt es deutlich an Fahrradabstellmöglichkeiten – und zwar nicht nur, aber besonders in der Nähe von U-Bahn- und Bushaltestellen. Es sollten daher dezentral an möglichst viele Orten Fahrradbügel installiert werden. Ggf. können diese auch Falschparken verhindern. Das Bike+Ride-Konzept für die Schnellbahnhaltestellen sollte ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Habichtstraße

  1. Einmündung Hellbrookstraße: Die Bezirksversammlung hat beschlossen, dass das Bezirksamt für das östliche Ende der Hellbrookstraße eine Planung ausarbeiten soll, die Radfahr- oder mindestens Schutzstreifen vorsieht (Drs. 20-4515). Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in der Einmündung der Hellbrookstraße in die Habichtstraße ein adäquater Anschluss hergestellt wird. Zudem sollte eine Möglichkeit des Linksabbiegens für den Radverkehr von der Habicht- in die Hellbrookstraße geschaffen werden.
  2. Im Einmündungsbereich Hellbrookstraße soll in dieser auf beiden Spuren ein durchgängiger Radfahrstreifen eingerichtet werden (nicht nur in Fahrtrichtung Habichtstraße). Zugleich scheint ein Verzicht auf den zweispurigen Ausbau der Einmündung in Richtung Barmbek sinnvoll. Das ermöglicht breitere Radfahrstreifen.
  3. Verzicht oder deutliche Verschmälerung der bis zu 2,50 Meter breiten Trennmarkierung in der Bramfelder Straße nördlich und südlich Habichtstraße zugunsten des Erhalts mehrerer Bäume.
  4. Verzicht auf die Fällung der fünf Bäume vor Habichtstraße 138. Für die Anordnung von Fahrspuren und Radfahrstreifen sollten andere Lösungen ohne diese Baumfällungen geprüft werden, bspw. durch leichte Verschwenkung der Fahrbahn.
  5. Prüfung eines Verzichts auf die Fällung der Bäume in der Habichtstraße Höhe Hellbrookstraße, bspw. durch eine Verschwenkung der Fahrbahn.
  6. Verzicht auf Baumfällungen in der Bramfelder Straße Höhe Kita – es sollten andere Lösungen gefunden werden, die die Fällungen unnötig machen.
  7. Die Aufstellflächen für linksabbiegende Radfahrende scheinen zu gering dimensioniert zu sein. Eine Vergrößerung und weniger mittig im Kraftverkehr gelegene Platzierung sollte geprüft werden.
  8. Prüfung von Tempo 30 nachts zum Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner. Die entsprechende Stellungnahme der Behörde auf diesen Beschluss soll dem Regionalausschuss zugeleitet werden.

 

Nordschleswiger Straße

  1. Aus den vorliegenden Plänen ist nicht ersichtlich, dass Rücksicht auf die bezirkliche Planung des Umbaus des Alten Teichwegs genommen wurde. Diese sieht beidseitig Radfahrstreifen vor – die entsprechend im Kreuzungsbereich mit der Nordschleswiger Straße zu berücksichtigen sind.
  2. Gleiches gilt für die Berücksichtigung des Ausbaus der Veloroute 6 im Eulenkamp. Hier ist dafür Sorge zu tragen, dass eine mögliche Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen nicht durch die nun anstehenden Maßnahmen erschwert oder verhindert wird.
  3. Auf die Baumfällung in der Straßburger Straße soll verzichtet werden.
  4. Wo noch nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen auf die Nordschleswiger Straße münden (bspw. Augustenburger Ufer), sollten im Zuge der Baumaßahmen ggf. notwendige bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

 

 

 

 

Begründung:

Die Stadt Hamburg plant die Sanierung großer Teile der Habichtstraße sowie der Nordschleswiger Straße (Ring 2). Am 9. Oktober 2017 wurden die Pläne im Regionalausschuss vorgestellt. Obwohl die Schussverschickung bereits erfolgt ist, sagten die anwesenden Planer zu, noch folgende Verbesserungsvorschläge ernsthaft zu prüfen und ggf. umzusetzen. Einstimmig beschlossen wurde auch, dass die Planung noch einmal den Stadtteilräten Dulsberg und Barmbek-Nord vorgestellt werden soll. Baubeginn soll im März 2018 sein.

Der genannte Straßenzug hat für den Radverkehr eine hohe Bedeutung und ein hohes Potenzial für eine Zunahme der Nutzung mit Rad – hier verläuft die Bezirksroute 28. Die vorgelegte Planung stellt insbesondere im Fall der Habichtstraße eine einseitige Bevorzugung des Kraftverkehrs dar, die zu geringe Rücksicht auf Rad- und Fußverkehr nimmt:

  • Es wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg geplant, durch den Konflikte zwischen Rad fahrenden und zu Fuß gehenden Menschen vorprogrammiert sind. Insbesondere zu Hauptverkehrszeiten wollen Radlerinnen und Radler zügig zu Arbeits- oder Lernort gelangen.
  • Fahrradbügel werden nur in sehr geringer Anzahl platziert.
  • Es ist nicht erkennbar, dass bei der Planung berücksichtigt wurde, dass die Habichtstraße nach Daten des Umweltbundesamts in Sachen NO2 die belastetste Straße Hamburgs ist. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass irgendeine Verbesserung der untragbaren Situation im Straßenraum (Lärm, Staub, Luftverschmutzung insgesamt) angestrebt ist.
  • Die Einmündung der Hellbrookstraße in die Habichtstraße wird noch weiter ausgebaut und soll nun statt drei gleich vier Fahrspuren plus Radfahrstreifen in Richtung Bramfelder Straße aufweisen. In Gegenrichtung ist dagegen kein Radfahrstreifen vorgesehen, obwohl in der Hellbrookstraße selbst bereits einer existiert. Hier ist unverständlich, warum ein zweispuriges Abbiegen in die Hellbrookstraße von der Habichtstraße aus zwingend notwendig ist, während der Radverkehr erneut den Kürzeren zieht. Vor dem Hintergrund, dass der Bezirk beschlossen hat, dass die Radverkehrssituation in der Hellbrookstraße verbessert werden soll, offenbart sich an dieser Stelle eine mangelnde Einbeziehung bezirklicher Belange in die Landesplanung.

Das Bezirksamt schrieb in einer Stellungnahme zu den Planungen, diese „orientieren sich einseitig an den Belangen des MIV und lassen eine Rücksichtnahme auf stadträumliche Aspekte und Aufenthaltsqualität für Nutzer, die nicht als Autofahrer unterwegs sind, vermissen.“ Dieser Aussage ist vollumfänglich zuzustimmen.

Belegt wird dies auch dadurch, dass 20 Bäume gefällt werden sollen. Die meisten Bäume sollen rund um die Kreuzung mit der Bramfelder Straße verschwinden – zu Gunsten einer massiven Aufweitung der Kreuzung. Das ist abzulehnen.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge

 

Keine