20-4633

Sammeln von Unterschriften Kleine Anfrage Nr. 108/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Zahlreiche Initiativen haben den Start von Bürgerbegehren und Volksinitiativen für die nächsten Wochen angekündigt.

Dieses ist ein gutes Zeichen, denn es macht deutlich, dass die Direkte Demokratie eine unverzichtbare Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie in Hamburg ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wodurch ist seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord sichergestellt, dass die betreffenden Initiativen auch im Bezirk Hamburg Nord, insbesondere auch auf den Wochenmärkten, ungehindert Unterschriften sammeln können?

 

Siehe Antwort zu 3. aus Drucksache-Nr. 20-1765; in Orientierung an die Rechtsprechung gilt auch weiterhin, dass Aktivitäten, wie das Sammeln von Unterschriften, als zulässiger Gemeingebrauch einzuschätzen sind und keiner Erlaubnis o.ä. bedürfen soweit es dadurch nicht zu Störungen oder Behinderungen im Marktgeschehen kommt.

 

Es wird seitens des Bezirksamtes vor dem Hintergrund von gelegentlich auftretenden Störungen oder Behinderungen im Marktgeschehen den Initiativen vorgeschlagen, sich frühzeitig mit den jeweiligen Marktmeistern abzustimmen.

 

  1. Einige Initiativen planen auch im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 24. September 2017 unmittelbar vor den Wahllokalen Unterschriften zu sammeln. Welche Vorschriften sind aus Sicht des Bezirksamtes in diesem Zusammenhang seitens der Initiativen zu beachten? Bitte auch mit Angabe der entsprechenden Normen / Entscheidungen.

Gemäß § 32 Absatz 1 Bundeswahlgesetz ist während der Wahlzeit in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Unterschriftensammlung verboten.

  1. Wie stellt sich aus Sicht des Bezirksamtes die Situation bzgl. der Sammlung von Unterschriften in den Einkaufszentren wie z.B. Hamburger Meile dar? Bitte auch mit Angabe der entsprechenden Normen / Entscheidungen.

Das Bezirksamt verweist darauf, dass es sich hierbei um keinen öffentlichen Raum handelt.

 

  21.07.2017
 

Anhänge

 

Keine