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Sachstand zur Umsetzung des Radschnellwegs Bad Bramstedt-Hamburg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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22.06.2022
Sachverhalt

 

Im April 2021 wurden im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für den Radschnellweg Bad Bramstedt-Hamburg vorgestellt, dessen Trasse von Norderstedt kommend den Bezirk Hamburg-Nord über Ochsenzoll, Langenhorn, Fuhlsbüttel und Ohlsdorf bis zum Anschluss an die Velorouten 4 und 5 am Knotenpunkt Rathenaustraße/ Sengelmannstraße durchquert. Das Kernstück der Vorzugsvariante stellt die ehemalige Gütergleistrasse entlang der U1 zwischen Foßberger Moor und der Wellingsbütteler Landstraße dar.

 

Seither wurden in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und im Bezirksamt Hamburg-Nord zahlreiche Weichenstellungen vorgenommen, um mit der Umsetzung des Hamburger Abschnitts beginnen zu können:

 

  • Über eine Verwaltungsvereinbarung (sog. „Projekteinsetzungsverfügung“) zwischen der BVM und dem Bezirksamt wird das Bezirksamt als Bedarfs- und Realisierungsträger für die gesamte Strecke eingesetzt und ist damit federführend mit der Durchführung der Planung und Umsetzung des Radschnellwegs betraut. Eine Ausnahme wurde für die Ingenieurbauwerke (maßgeblich die Brücken) entlang der Strecke vereinbart: hier übernimmt der Landesbetrieb Brücken, Straßen und Gewässer (LSBG) die Bedarfs- und Realisierungsträgerschaft.

 

  • Gleichzeitig wurde die Finanzierung über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr festgeschrieben. Dies beinhaltet sowohl die Mittel für Planung und Bau des Radschnellwegs als auch für die erforderliche Personalkapazitäten. In einem ersten Schritt wurden zwei Stellen im Bezirksamt geschaffen und besetzt.

 

  • Mittels europaweiter Ausschreibung wurde die Projektsteuerung für das Gesamtprojekt vergeben. Das Ingenieurbüro Drees & Sommer ist nun seit dem 1. Quartal 2022 als Projektsteuerer tätig.

 

  • Mit einer faunistischen Kartierung wurde die erste vorbereitende Untersuchung an der Trasse beauftragt und abgeschlossen. Sie dient der Ermittlung der Bedarfe an der heutigen Ausgleichsfläche auf der Gütergleistrasse und zur Vorbereitung eines zu erstellenden landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Zudem wurde eine aktualisierte Einschätzung zur Kampfmittelbelastung abgefragt.

 

  • Im Sommer/Herbst dieses Jahres ist eine umfangreiche Vermessung der gesamten ehemaligen Gütergleistrasse, der Brückenbereiche und einiger anderer Anschlussbereiche, insbesondere am nördlichen und südlichen Ende vorgesehen.

 

Der Einstieg in die Detailplanung erfolgt mit einem europaweiten Ausschreibungsverfahren zur Verpflichtung eines Planungsbüros, das im Sommer gestartet und spätestens Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. In einer ersten Stufe soll dieses Büro den Trassenverlauf final bestätigen und eine Entwurfsplanung (bis Leistungsphase 3 nach HOAI) durchführen. Ziel ist die Erstellung einer Haushaltsunterlage, mit der die erforderlichen Mittel im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt werden können. Diese Haushaltsunterlage soll im 1. Quartal 2024 vorliegen.

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) wird fortlaufend über den Stand der Planungen unterrichtet. Zunächst ist im 1. Halbjahr 2023 eine Vorstellung des finalen Trassenverlaufs im Ausschuss vorgesehen.

 

Informationen zum Radschnellweg werden fortan auch im Internet auf der Seite

Radschnellweg - hamburg.de zur Verfügung gestellt.