Im Hamburger Stadtteil Winterhude sollte laut Medienberichten eine öffentlich-rechtliche Unterkunft für queere Flüchtlinge entstehen. Geplant war die Nutzung eines Gebäudes in der Sierichstraße 53, im Dezember 2024 wurde das Vorhaben jedoch gestoppt. In einem NDR-Bericht ist von Sicherheitsbedenken und Widerstand aus der Nachbarschaft die Rede.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Sozialbehörde:
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Welche konkreten Sicherheitsbedenken wurden im Zusammenhang mit der geplanten Unterkunft geäußert und von welchen Stellen (z.B. Anwohner, Polizei, Behörden) gingen diese aus?
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Gab es dokumentierte Vorfälle oder Gefährdungslagen am Standort oder in der Umgebung, die eine besondere Schutzbedürftigkeit erforderlich machten? Wenn ja, bitte nach Fall, Datum und Motiv der Täter auflisten.
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Welche Schutzmaßnahmen gelten in regulären öffentlich-rechtlichen Unterkünften zur Gewaltprävention, insbesondere für queere Flüchtlinge?
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Wie viele Übergriffe, Bedrohungen oder Diskriminierungsvorfälle gegen queere Flüchtlinge wurden in Unterkünften im Bezirk Hamburg-Nord im Jahr 2024 dokumentiert? Bitte nach Fall, Datum und Motiv der Täter auflisten.
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Welche Rolle spielte der geltende Bebauungsplan für das Grundstück in der Sierichstraße 53 bei der Entscheidung den Bauantrag zurückzuziehen?
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In welcher Form wurden Anwohner über das Vorhaben informiert oder beteiligt?
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Welche konkreten Einwände aus der Nachbarschaft wurden aufgenommen und wie flossen diese in die Bewertung ein?
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Welche Standorte werden aktuell im Bezirk Hamburg-Nord für eine Unterkunft für queere Flüchtlinge geprüft oder vorbereitet?
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Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um künftig die besonderen Schutzbedarfe gefährdeter Flüchtlingsgruppen sicherzustellen?
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Ab wann gilt eine Person im verwaltungsrechtlichen bzw. betreuungspraktischen Sinne als „queer“ und welche Voraussetzungen oder Nachweise sind hierfür erforderlich?
Michael Schumann, Robert Buck,Kilian Oltrogge
AfD-Fraktion