Rückbau der Zuwegung zum Alsterwanderweg neben Wellingsbütteler Landstraße Nr. 167,
Bürgereingabe
Letzte Beratung: 24.08.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.4
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, daß das Bezirksamt Hamburg-Nord beabsichtigt, in der Wellingsbütteler Landstraße den Zugang bei Haus Nr. 167 ins Alstertal zu entfernen.
Das Alstertal ist für die Bewohner von Klein Borstel und weit darüber hinaus ein zentrales Naherholungsgebiet. Wieso wollen Sie die Zugangsmöglichkeiten für uns Bürger zu diesem Naherholungsgebiet einschränken?
Gerade der Zugang bei Hausnummer 167 ist besonders wichtig, weil sich hier eine Fußgängerampel befindet. Bei dem Zugang westlich von Haus Nr. 155 gibt es hingegen keine Fußgängerampel. Hier ist wegen des starken Verkehrs in der Wellingsbütteler Landstraße der Übergang für Fußgänger nur schwer und häufig nur unter Lebensgefahr möglich. Es sollten daher alle Anwohner und auswärtigen Besucher angehalten werden, die Wellingsbütteler Landstraße nur an den wenigen Ampeln zu überqueren. Wenn man nun aber den Zugang zum Alstertal bei Hausnummer 167 schließt, gibt es kaum einen Anreiz, die Ampelanlage beim Fußgängerübergang Schluchtweg zu nutzen, die meisten Anwohner werden wahrscheinlich einfach irgendwo
die stark befahrene Wellingsbütteler Landstraße überqueren und damit unter Umständen sich selbst und/oder andere in Gefahr bringen.
In der geplanten Rückbaumaßnahme können wir wahrlich keinen Sinn erkennen.
Abgesehen davon kennen wir übrigens in unserer Nachbarschaft niemanden, der einen Ausbau bzw. eine Sanierung des Zugangs westlich des Hauses Nr. 155 für nötig hält.
Es wäre sehr schön, wenn Sie die geplanten Änderungen noch einmal überdenken würden.
Mit freundlichen Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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