21-1257

Rückbau der Zuwegung zum Alsterwanderweg neben Wellingsbütteler Landstraße Nr. 167,
Bürgereingabe

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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24.08.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit großem Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, daß das Bezirksamt Hamburg-Nord beabsichtigt, in der Wellingsbütteler Landstraße den Zugang bei Haus Nr. 167 ins Alstertal zu entfernen. 

 

Das Alstertal ist für die Bewohner von Klein Borstel und weit darüber hinaus ein zentrales Naherholungsgebiet. Wieso wollen Sie die Zugangsmöglichkeiten für uns Bürger zu diesem Naherholungsgebiet einschränken?

 

Gerade der Zugang bei Hausnummer 167 ist besonders wichtig, weil sich hier eine Fußngerampel befindet. Bei dem Zugang westlich von Haus Nr. 155 gibt es hingegen keine Fußngerampel. Hier ist wegen des starken Verkehrs in der Wellingsbütteler Landstraße der Übergang für Fußnger nur schwer und häufig nur unter Lebensgefahr möglich. Es sollten daher alle Anwohner und auswärtigen Besucher angehalten werden, die Wellingsbütteler Landstraße nur an den wenigen Ampeln zu überqueren. Wenn man nun aber den Zugang zum Alstertal bei Hausnummer 167 schließt, gibt es kaum einen Anreiz, die Ampelanlage beim Fußngerübergang Schluchtweg zu nutzen, die meisten Anwohner werden wahrscheinlich einfach irgendwo

 

die stark befahrene Wellingsbütteler Landstraße überqueren und damit unter Umständen sich selbst und/oder andere in Gefahr bringen.

 

In der geplanten Rückbaumaßnahme können wir wahrlich keinen Sinn erkennen.

 

Abgesehen davon kennen wir übrigens in unserer Nachbarschaft niemanden, der einen Ausbau bzw. eine Sanierung des Zugangs westlich des Hauses Nr. 155 für nötig hält.

 

Es wäre sehr schön, wenn Sie die geplanten Änderungen noch einmal überdenken würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz