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Rolling Stones Konzert – endlich Klarheit bezüglich der Sondernutzungsgebühr schaffen - Rechnungshof prüfen lassen
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.05.2019
Sachverhalt

 

Nach wie vor ist die Genehmigung des Konzerts der Rolling-Stones, das im September 2017 im Hamburger Stadtpark stattfand, Gegenstand öffentlicher Diskussionen u.a. im Zusammenhang mit Ermittlungen der Hamburger Justiz.

 

Nachdem das Bezirksamt erst aufgrund des CDU-Antrages vom 22.02.2019 bereit war, den Vertrag vom 05.09.2017 im Transparenzportal zu veröffentlichen, ist weiterhin völlig unklar, auf welcher Basis die Sondernutzungsgebühr in Höhe von 255.000 Euro errechnet bzw. festgelegt wurde. Ebenso unklar ist, ob die von dem damaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) festgelegte Gebühr den Anforderungen des § 64 LHO i.V.m. § 63 LHO entspricht.

 

Vor dem Hintergrund des berechtigten öffentlichen Interesses sowie der Diskussion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 21. März 2019 sowie am 11. April 2019 ist es dringend notwendig, dass dieser Punkt gegenüber der Öffentlichkeit lückenlos aufgeklärt wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird beauftragt, sich beim Senat bzw. dem Präses der Finanzbehörde dafür einzusetzen, dass dieser den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ersucht, möglichst zeitnah die Berechnung der Sondernutzungsgebühr für das Konzert der Rolling Stones im September 2017 zu überprüfen und über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

Dr. Andreas Schott 
Fraktionsvorsitzender