20-6641

Rolling-Stones-Freikarten - Annahme und Weitergabe
Kleine Anfrage Nr. 28/2019 von Herrn Bodo Adolphi, AfD

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Durch den MOPO-Artikel vom 23. Februar 2019 wurde ich wieder einmal an das leidliche Thema erinnert.

 

Es werfen sich berechtigte Fragen auf:

 

  1. 200 Freikarten mit einem Marktwert von ca. 200.000,- EURO wurden vom pensionierten Bezirksamtsleiter angenommen; unter welchen Bedingungen und Konditionen?

 

Das Bezirksamt äußert sich nicht zu Fragen laufender Ermittlungen.

 

  1. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte bisher gegen führende Verwaltungsbeamte des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Jetzt stehen im Fokus laut MOPO-Artikel vom 23. Februar 2019 die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Bezirksabgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Nord der Parteien

SPD

CDU

LINKE

und einen zugewählten Vertreter der GRÜNEN.

 

2.1  Sind die betroffenen Verwaltungsbeamten und Bezirksabgeordnete noch in der Lage, unbeeinflusst ihre Ämter auszuführen?

 

In Bezug auf die Mitglieder der Bezirksversammlung überschreitet die Frage die Grenze des Anfragerechts. Ansonsten ja.


 

 

2.2Gleiches gilt auch für die Leiterin der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Kann sie noch wertneutral die Bezirksversammlung Hamburg-Nord leiten?

 

Die Frage überschreitet die Grenzen des Anfragerechts.

 

  1. Der derzeitige Bezirksamtsleiter aus dem Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel, Herr Braack, ist selbst Angeklagter in der Stones-Konzert-Freikarten Affäre mit vier Freikarten verwickelt. Hier stellt sich die Frage, kann er als belasteter Verwaltungsleiter die Verwaltung neutral führen sowie die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unbeeinflusst neben der Vorsitzenden der Bezirksversammlung Hamburg-Nord führen?

 

Allein zutreffend ist, dass der kommissarische Bezirksamtsleiter zuvor für das Bezirksamt Eimsbüttel tätig war.

 

  1. Zu welchen Konditionen wurden die Freikarten angenommen und bei Weitergabe zu welchen Preisen oder Versprechungen vergeben?

 

Falls sich die Frage nach den Freikarten auf 3. bezieht: Der kommissarische Bezirksamtsleiter, Ralf Staack, hatte keine Karten. Falls nicht: Das Bezirksamt Hamburg-Nord äußert sich nicht zu Fragen laufender Ermittlungen.

 

  1. Unter welchen Kriterien werden die betroffenen Amtspersonen und Bezirksabgeordnete bei öffentlichen Amtshandlungen eingesetzt? Zum Beispiel Einweihungen von Gedenktafeln, Eröffnungen von öffentlichen Veranstaltungen wie bei der Künstler-Ausstellung im LALI, Tangstedter Landstraße in Hamburg Langenhorn sowie bei ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen schlechthin?

 

Kriterien können u.a. Anlass, Themengebiet und zeitliche Verfügbarkeit sein.