Rolling-Stones-Freikarten - Annahme und Weitergabe
Kleine Anfrage Nr. 28/2019 von Herrn Bodo Adolphi, AfD
Durch den MOPO-Artikel vom 23. Februar 2019 wurde ich wieder einmal an das leidliche Thema erinnert.
Es werfen sich berechtigte Fragen auf:
Das Bezirksamt äußert sich nicht zu Fragen laufender Ermittlungen.
SPD
CDU
LINKE
und einen zugewählten Vertreter der GRÜNEN.
2.1 Sind die betroffenen Verwaltungsbeamten und Bezirksabgeordnete noch in der Lage, unbeeinflusst ihre Ämter auszuführen?
In Bezug auf die Mitglieder der Bezirksversammlung überschreitet die Frage die Grenze des Anfragerechts. Ansonsten ja.
2.2Gleiches gilt auch für die Leiterin der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Kann sie noch wertneutral die Bezirksversammlung Hamburg-Nord leiten?
Die Frage überschreitet die Grenzen des Anfragerechts.
Allein zutreffend ist, dass der kommissarische Bezirksamtsleiter zuvor für das Bezirksamt Eimsbüttel tätig war.
Falls sich die Frage nach den Freikarten auf 3. bezieht: Der kommissarische Bezirksamtsleiter, Ralf Staack, hatte keine Karten. Falls nicht: Das Bezirksamt Hamburg-Nord äußert sich nicht zu Fragen laufender Ermittlungen.
Kriterien können u.a. Anlass, Themengebiet und zeitliche Verfügbarkeit sein.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.