20-6637

Rodung im Böschungsbereich und auf ökologischen Ausgleichsflächen der Deutschen Bahn AG – Welche Maßnahmen wurden konkret umgesetzt, verschoben oder nicht mehr nachgegangen?
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel am 09.01.2017 erklärten Bürger, dass im entlang von Bahnstrecken im Regionalausschussbereich teils massive Rodungen vorgenommen worden seien. Zur Begründung der Maßnahmen werden folgende Informationen gegeben: „Zur Gefahrenabwehr wurden als Sofortmaßnahmen an der Bahn-böschung, insbesondere im Bereich zwischen den U-Bahn Haltestellen Fuhlsbüttel und Langenhorn Markt, durch die Deutsche Bahn AG (DB) innerhalb der Fällzeit Bäume gefällt. Um die Flächen vom Böschungsfuß aus erreichen zu können, wurde die Ausgleichfläche mittels Mulchmäher herunter gemäht und als Zufahrt genutzt. Eine Rodung von Sträuchern hat nicht stattgefunden. Das Entwicklungsziel besteht in der natürlichen Sukzession. In Teilen wurde dies durch ergänzende Bepflanzung unterstützt. Die Bereiche, in die eingegriffen werden musste, werden sich kurzfristig wieder regenerieren können. Für weitere Pflegemaßnahmen an dem Baumbestand auf der Böschung wird seitens der DB ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 der Baumschutzverordnung gestellt. Es ist seitens der DB vorgesehen, diese Maßnahmen in der kommenden Saison durchzuführen und im Wesentlichen dann, wo möglich, vom Böschungskopf aus, so dass die Ausgleichfläche nicht weiter tangiert wird.“ Die Kommunikationspolitik der Deutschen Bahn wurde fraktionsübergreifend bereits in der Regionalausschusssitzung vom 03.04.2017 kritisiert.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie beurteilt die DB aktuell die Situation in den oben genannten Bereichen? (Stand: 22.2.19)
  2. Welche Maßnahmen hat die DB seit 2017 in den oben genannten Bereichen abgeschlossen?
  3. Sind Maßnahmen bis heute nur teilweise oder noch nicht umgesetzt worden? Wenn ja, welche und warum nicht? (bitte nach entsprechenden Fortschrittsgrad [in %] auflisten)
  4. Welche Maßnahmen sind möglich, um die DB zur Einhaltung Ihrer Pflichten aufzufordern?

 

Andreas SchottNizar Müller
FraktionsvorsitzenderMartin Fischer

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1. bis 4:

Derzeit finden aus Gründen der Verkehrssicherung notwendige Vegetationspflegemaßnahmen statt. Die Flächen wurden und werden intensiv begutachtet, um notwendige Maßnahmen abzuleiten. Erste Baumkontrollen ergaben einen umfangreichen Handlungsbedarf. Die Maßnahmen müssen sukzessive in mehreren Tranchen und unter Beachtung der behördlichen Vorgaben (z.B. Ersatzpflanzungen, Schnittperioden, schwere Zugänglichkeit etc.) abgearbeitet werden.

 

Im Übrigen siehe Drs. 20-4149.