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RISE-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz hier: Laufzeitverlängerung und Einsetzung eines Gebietsentwicklers

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Dulsberg wurde 2009 als Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung im Rahmen des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz festgelegt. Seither wurde eine Reihe wichtiger investiver Maßnahmen durch Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt beispielsweise der Umbau der Frohbotschaftskirche oder die Umgestaltung der Mittelinsel in der Straßburger Straße. Die Förderung erstreckt sich auf Maßnahmen innerhalb des Gebiets der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Dulsberg, für die das Entwicklungskonzept Städtebaulicher Denkmalschutz von 2012 Handlungsbedarf erkannt hat. Die Laufzeit der derzeitigen Förderung würde demgemäß im Dezember 2017 enden.

 

Das Bezirksamt hat 2016 Gespräche mit der für RISE zuständigen Fachbehörde aufgenommen mit dem Ziel, die Städtebauförderung in Dulsberg zu verlängern und thematisch auszuweiten. Für die Weiterförderung sprechen nach Einschätzung des Bezirksamts folgende Gründe: 

 

  • Erst nach längerer Zeit konnten die ersten Eigentümer und Investoren dafür gewonnen werden, die im Entwicklungskonzept Städtebaulicher Denkmalschutz Dulsberg vorgesehenen privaten Maßnahmen umzusetzen und dafür Fördermittel in Anspruch zu nehmen, weitere Modernisierungen stehen noch aus.

 

  • Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde 2012 ein Konzept zur Energetischen Stadtsanierung in Dulsberg erstellt, das u. a. eine Optimierung der Anlagentechnik in privaten Wohnanlagen vorsieht. Es fehlt jedoch ein lokaler Gebietsentwickler als präsenter Ansprechpartner, der den Kontakt zwischen Eigentümern, Investitions- und Förderbank und Genehmigungsdienststellen herstellt und die notwendige Abstimmung erleichtert.
  • Das Sozialmonitoring Integrierte Stadteilentwicklung ermittelt für den Stadtteil Dulsberg im Landesvergleich unverändert „niedrige“ bis „sehr niedrige“ Statuswerte. Diese Ergebnisse verweisen auf einen erhöhten Unterstützungsbedarf insbesondere bei sozialen Problemlagen. Der bisherige, auf bauliche Aspekte fokussierte Ansatz der Städtebauförderung sollte deshalb auf weitere Handlungsfelder ausgeweitet werden.

 

  • Ende 2015 hat im Stadtteil ein interessanter Diskussionsprozess über künftige, mittelfristige Entwicklungsziele für Dulsberg und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung begonnen („Leitlinien Dulsberg 2025“). Dieser Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen; im Zuge einer Weiterführung der RISE-Förderung sollte dieser Prozess in die geförderte Entwicklung integriert werden.     

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen steht einer Verlängerung und thematischen Ausweitung der RISE-Förderung grundsätzlich positiv gegenüber. Im Zuge der Gespräche hat die BSW signalisiert, dass die RISE-Förderung im Rahmen des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz  über 2017 hinaus verlängert werden und ab 2017 ein vollständiges Gebietsmanagement mit externem Gebietsentwickler gefördert werden soll. 

 

Wesentliche Aufgaben des Gebietsentwicklers werden sein

 

-          die Erweiterung des bestehenden Entwicklungskonzepts Städtebaulicher Denkmalschutz zu einem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) nach RISE,

-          die fachliche Beratung in Bezug auf den Denkmalschutz und die energetischen Stadtsanierung,

-          die Öffentlichkeitsarbeit, sowie

-          die Begleitung der im künftigen IEK festgelegten Maßnahmen.

 

Der Gebietsentwickler wird über die genannten städtebaulichen Aspekte hinaus soziale Fragestellungen mitbearbeiten und hierzu eng mit den Akteuren in den bestehenden Stadtteilstrukturen zusammenarbeiten. Mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit hat das Bezirksamt das Stadtteilbüro und den Stadtteilrat vorab über die beabsichtigte Verlängerung der Gebietsförderung und Einsetzung eines Gebietsentwicklers informiert.

 

Der Auftrag für die Gebietsentwicklung Dulsberg wird im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens vergeben. Als Auftragsbeginn wird August 2017 angestrebt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine