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Rehasporthallen - wo können Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen in Hamburg-Nord trainieren? Große Anfrage Nr. 05/2017 von der CDU-Fraktion

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Behinderten und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. hat in der Juni-Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport der Bezirksversammlung Hamburg-Nord einen kurzen Einblick in die aktuelle Situation der nutzbaren Sporthallen in Hamburg gegeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass Hamburg und somit auch der Bezirk Hamburg-Nord hier einen großen Nachholbedarf aufweist. Dieser muss kurz- bis mittelfristig gedeckt werden, damit die Umsetzung von inklusivem Sport nicht nur eine Worthülse ist, sondern praxistauglich im Lebensalltag von Menschen mit Behinderung und Senioren sowie pflegenden Angehörigen und Lebenspartnern stattfindet.

 

Vorbemerkung:

Da sich der Vortrag im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, auf den sich die Anfrage bezieht, explizit nicht auf Sport von Rollstuhlfahrern sowie Blinden- und Sehbehinderten bezog, schließen die Antworten diese Gruppenn ebenfalls nicht ein, es sei denn, sie sind explizit aufgeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Sporthallen gibt es aktuell in Hamburg-Nord?

In Hamburg-Nord gibt es aktuell 84, siehe Tabelle in der Anlage („Hallen in Hamburg-Nord“).

 

  1. Wie viele sind hiervon für Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen nutzbar? (bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)

73 sind diesbezüglich für Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen nutzbar. Alle Einfach- und Gymnastikhallen sind grundsätzlich für den Gesundheits- und Rehasport geeignet. Dreifeld- und Zweifeldhallen sind grundsätzlich nicht geeignet, da die für diesen Sport notwendige ruhige Atmosphäre nicht hergestelllt werden kann. Im Einzelnen siehe die Tabelle im Anhang („Hallen in Hamburg-Nord“).

  1. Welche Nutzungszeiten werden aktuell wann den Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen in Hamburg-Nord angeboten?

Grundsätzlich können alle Zeiten in den dafür geeigneten Hallen (siehe Antwort zur Frage 2) von Sportvereinen für Gesundheits- und Rehasport genutzt werden. Explizit angeboten werden den Vereinen aktuell Zeiten in der Sporthalle Humboldtstraße und zwar freitags von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

  1. Werden verschiedenen Sportvereinen bestimmte Nutzungszeiten vorenthalten? Wenn ja, warum?

Nein.

  1. Wie viele Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen gibt es in Hamburg-Nord?

Es gibt in Hamburg-Nord 140 Gesundheits- und Rehabilitationssportgruppen. Es gibt in Hamburg-Nord 28 Behinderten- und Inklusionssportgruppen (inklusive neun Blindensportgruppen und 15 Behindertensportgruppen in der Barakielhalle).

  1. Welche Hygienebedarfe werden an Rehasporthallen gestellt?

Über die gewöhnliche Schulreinigung hinaus besteht ein qualitativ abgesicherter, das heißt gründlicher und vollständiger Reinigungsbedarf der Sportstätte einschließlich Umkleiden und sanitärer Anlagen an den Tagen, an denen Rehasport durchgeführt wird.

  1. Warum ist die Versorgung der Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen noch nicht im Masterplan "Active City" aufgenommen worden?

Da es sich dabei um einen Senatsplan handelt, war das Bezirksamt nicht an der Erstellung des Masterplan Active City beteiligt.

  1. Wurden Vertreter des Bezirksamtes Hamburg-Nord bereits hierzu von der Zukunftskommission Sport eingeladen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Nein.

  1. Ist es korrekt, dass die behindertengerechte Dreifeldsporthalle der Ev. Stiftung Alsterdorf für Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen ungeeignet ist und hohe Mietkosten für Sportvereine aus Hamburg-Nord anfallen, wenn die Halle gebucht wird? Wenn ja, warum?

 

Die Halle ist als Dreifeldhalle für Gesundheits- und Rehasport ungeeignet (siehe Antwort zu 2). Für Sport von und mit Menschen mit Behinderung ist sie geeignet (siehe Antwort zu Frage 5) und explizit ausgestattet worden.

Bei der Barakiel Halle handelt es sich um eine private Halle im Eigentum der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA). Die Stadt Hamburg hat ein Kontingent an unentgeltlichen Nutzungszeiten erhalten, das über das Landessportamt an Vereine vergeben wird. Vereine und Gruppen, die die Halle außerhalb dieses Kontingents anmieten wollen, müssen hierfür ein Nutzungsentgelt zahlen. Dieses liegt laut Auskunft der ESA zur Zeit bei 30 Euro bis 50 Euro pro Stunde und Hallendrittel, abhängig vom Wochentag und der Anzahl der angemieteten Stunden.

  1. Wie viele Sporthallen, die auch für Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen geeignet sind, sind für die nächsten 3 Jahre im Bezirk Hamburg-Nord in Planung? Wann werden diese fertiggestellt? (bitte nach Stadtteilen und prognostiziertem Jahr aufschlüsseln)

Siehe Liste in der Anlage („Hallen in Planung“).

  1. Wie viele Sporthallen, die auch für Behinderten- und/oder Rehabilitationssportgruppen geeignet sind, sind in den nächsten 3 Jahre im Bezirk Hamburg-Nord abgängig? (bitte nach Stadtteilen und prognostiziertem Jahr aufschlüsseln)

Eine Halle. Diese befindet sich in der Robert-Koch-Straße im Stadtteil Eppendorf.

 

18.07.2017

 

Anhänge

 

Eine Tabelle „Hallen in Hamburg-Nord“

Eine Tabelle „Hallen in Planung in Hamburg-Nord“