Reekamp - sicher queren auch mit Rollstuhl!
Letzte Beratung: 07.01.2019 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.2
Die häufigsten Wege der Menschen aus dem Altenzentrum Ansgar führen zum Langenhorner Markt oder in den Park rund um das Jugendzentrum Eberhofstieg. Um beide Ziele erreichen zu können, müssen sie den Reekamp queren. Im nördlichen Bereich des Reekamps verhindert dies u.a. ein Knick zwischen Gehweg und Fahrbahn. An der Einmündung Eichenknick gibt es bereits eine rudimentäre Fußgängerquerungshilfe. Die Gehwegplatten führen auf beiden Seiten bis an einen abgesenkten Bordstein. Die Fahrbahn ist hier allerdings nicht eingeengt und die Querung nicht barrierefrei ausgestattet. Am Wichtigsten jedoch: Der Überweg ist in der Regel auf der Ostseite zugeparkt, weil das nur durch eine Zick-Zack-Markierung auf der Fahrbahn verdeutlichte Parkverbot im Einmündungsbereich Eichenknick in der Regel nicht eingehalten wird. Diese Situation hat sich seit dem Bezug der Neubauten am Reeborn noch verschärft. Da die Bewohnerschaft des Altenzentrums zu einem hohen Anteil mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist, sollten zumindest ihre besonders häufig genutzten Wege entsprechend ausgebaut und gegen Falschparken gesichert werden.
Im nördlichen Abschnitt direkt vor dem Altenzentrum ist der Reekamp eine Einbahnstraße, die von einem Hochbordradweg in Gegenrichtung begleitet wird. Viele Radler fühlen sich auf diesem Weg unsicher, da er ein hohes Quergefälle zur Fahrbahn hin aufweist.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion
Thomas KegatCarmen Wilckens
Martina SchenkewitzThorsten Schmidt
Dennis Geisweller
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