22-1279

Red Storm Bravo in Hamburg-Nord Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Vom 25. – 29.09.2025 soll unter der Bezeichnung „Red Storm Bravo“ eine große Militärübung in Hamburg stattfinden als Teil eines NATO-Großmanövers. Neben Soldat*innen werden auch zahlreiche Mitarbeitende ziviler Organisationen erwartet.

Im Rahmen dieser Übung soll die Verlegung von NATO-Truppen durch großstädtisches Gebiet trainiert werden. Dies stellt für die Zivilbevölkerung nicht nur eine hohe Belastung dar, weil sie Bedrohungsszenarien ausgesetzt sind und damit Ängste geschürt werden, sondern auch eine Provokation. Die Hamburgerinnen und Hamburger sind traditionell sehr friedensbewegt, was auch in der Präambel unserer Hamburgischen Verfassung entsprechend formuliert ist. Von Hamburg soll also Frieden und nicht Militarisierung und Kriegsvorbereitungen in die Welt ausgehen.

Überall wird gekürzt, in allen Bereichen fehlt Personal und wir erleben marode Bauten, Straßen, Brücken und Wege. Und wieder einmal wird die Situation der Menschen nicht verbessert, sondern stattdessen Ressourcen in militärische Aktivitäten gesteckt. Und das laut und mit Einschränkungen für die Bevölkerung verbunden. Einige Gruppen werden besonders durch Militärübungen belastet. Das gilt z. B. für Menschen mit Kriegs- und Gewalterfahrungen, was u. a. viele mit Menschen mit Fluchtgeschichte betrifft. Es werden Bedrohungsszenarien inszeniert und somit Ängste geschürt. Damit wird der Daueralarmzustand durch die Klima- und Wirtschaftskrise, Corona und Kriege noch verstärkt, anstatt positive Antworten auf die Krise(n) zu bieten. Ängste unterschiedlichster Art, aber vor allem Zukunftsängste, haben stark zugenommen. Darüber hinaus ist die Mehrheit der Bevölkerung verunsichert, weil sie starke Einschränkungen ihrer Lebensperspektiven durch Sozialabbau erwarten, auch und gerade als Folge der enormen Staatsverschuldung zugunsten der militärischen Aufrüstung. Festzustellen ist bereits heute, dass die Spaltung der Gesellschaft zugenommen, die Bereitschaft einander zu zuhören sowie das gegenseitige Verständnis abgenommen haben. Und nun soll ausgerechnet die Kriegsangst durch ein Manöver in unserer Großstadt geschürt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Inneres und Sport:

Übungen der Bundeswehr basieren auf unterschiedlichen Szenarien, unter anderem dem Szenario eines Angriffskrieges auf das Bündnisgebiet der NATO. Diese Aufgaben zur militärischen Verteidigung obliegen der Zuständigkeit des Bundes und werden durch das Bundesministerium der Verteidigung wahrgenommen. Hamburg unterstützt solche Übungsvorhaben im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit entsprechend etwaiger Anträge der Bundeswehr. Die Bundeswehr teilte bereits im Zusammenhang mit der Drs. 22/16441 mit, dass die Verlege-/Übungspläne Informationen enthalten, welche als VS-NfD und höher eingestuft wurden und somit der Geheimhaltung unterliegen. Im Übrigen unterliegen die Bundesregierung und damit die Bundeswehr ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Inneres und Sport, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bundeswehr, wie folgt Stellung:

  1. Inwieweit ist der Bezirk Hamburg-Nord durch die Militärübung betroffen?
    1. Welche Übungen finden in Hamburg-Nord statt? Bitte aufschlüsseln nach Tag- oder Nachtübung und zu Land, Wasser, Straße oder Luftraum.
    2. Finden Truppenbewegungen über den Hamburger Flughafen statt?
    3. Werden Waffen, Rüstungsgüter, Munition oder sonstige Gefahrengüter über den Flughafen und oder die Schiene oder Straßen transportiert?

Antwort zu Frage 1:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Ist das Bezirksamt in irgendeiner Form an der Planung der Übung beteiligt?
    1. Wenn ja, welche Stellen mit wie vielen Stunden werden angesetzt?
    2. Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese?

Antwort zu Frage 2:

Nein.

  1. Mit welchen weiteren direkten oder indirekten Kosten für den Bezirk wird gerechnet?

Antwort zu 3:

Es liegen keine Erkenntnisse über weitere Kosten für den Bezirk Hamburg-Nord vor.

  1. Wer kommt für eventuelle Schäden wie z. B. Straßenschäden bei schweren Lasttransporten auf?

Antwort zu Frage 4:

Es gilt das Verursacherprinzip.

  1. Werden im Anschluss die tatsächlichen Kosten erfasst?

Antwort zu Frage 5:

Nein.

  1. Welche zivile Organisationen sind am Manöver in Hamburg-Nord beteiligt?

Antwort zu Frage 6:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Findet eine Aufklärung der Bevölkerung statt?
    1. Wenn ja, wie werden die Menschen über die Übung aufgeklärt. Bitte aufschlüsseln nach aufsuchenden Gesprächen, Informationsstellen und Informationsmaterialien etc.
    2. Wenn ja, werden Menschen mit Fluchtgeschichte gesondert und mehrsprachig über die Übungen informiert?
    3. Wenn ja, werden Kinder und Jugendliche gesondert altersgerecht angesprochen?

Antwort zu Frage 7:

Die Information der Bevölkerung und der Medien obliegt der Bundeswehr. Hamburg unterstützt die Übung im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit entsprechend der etwaigen Anträge der Bundeswehr. Dies bezieht sich sowohl auf die aktive Übungsteilnahme als auch auf übungsunterstützende Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung öffentlichkeitsrelevanter Beiträge der Bundeswehr.

  1. Wird es seelsorgerische Angebote für Menschen mit Ängsten für die Zeit der Übung und ggf. darüber hinaus, geben?
    1. Wenn ja, wie sehen die Angebote aus? Gibt es z. B. eine Hotline, Anlaufstellen oder aufsuchende Angebote und wenn ja, wo und von wem?
    2. Wenn ja, werden diese Angebote in mehreren Sprachen angeboten?

Antwort zu Frage 8:

Seelsorgerische Angebote stehen grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen städtischen Regelangebote psychosozialer Beratung zur Verfügung und werden durch ehrenamtliche Angebote der Hilfsorganisationen, kirchlicher Einrichtungen sowie sonstiger Seelsorge-Hotlines unterstützt. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über spezielle weiterführende seelsorgerische Angebote im Kontext dieser Übung vor.

  1. Werden Angriffsszenarien z. B. bei Truppen- oder Materialtransporten geübt?
  2. Werden Unfallszenarien geübt?

Antwort zu Frage 9 und 10:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Werden Sirenen eingesetzt?
    1. Wenn ja, z. B. auch durch den Einsatz des Handywarnsystems?
    2. Wenn ja, durch Straßenkonvois mit Blaulicht und Martinshorn?

Antwort zu Frage 11:

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen kann es bei der Inanspruchnahme von Wege- und Sonderrechten zum Einsatz von Einsatzhorn und Blaulicht kommen.

Für Die Linke Fraktion
Wiebke Fuchs, Volker Honold, Bjørn Knutzen, Dino Ramm

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.