Red Storm Bravo in Hamburg-Nord Anfrage gem. § 27 BezVG
Vom 25. – 29.09.2025 soll unter der Bezeichnung „Red Storm Bravo“ eine große Militärübung in Hamburg stattfinden als Teil eines NATO-Großmanövers. Neben Soldat*innen werden auch zahlreiche Mitarbeitende ziviler Organisationen erwartet.
Im Rahmen dieser Übung soll die Verlegung von NATO-Truppen durch großstädtisches Gebiet trainiert werden. Dies stellt für die Zivilbevölkerung nicht nur eine hohe Belastung dar, weil sie Bedrohungsszenarien ausgesetzt sind und damit Ängste geschürt werden, sondern auch eine Provokation. Die Hamburgerinnen und Hamburger sind traditionell sehr friedensbewegt, was auch in der Präambel unserer Hamburgischen Verfassung entsprechend formuliert ist. Von Hamburg soll also Frieden und nicht Militarisierung und Kriegsvorbereitungen in die Welt ausgehen.
Überall wird gekürzt, in allen Bereichen fehlt Personal und wir erleben marode Bauten, Straßen, Brücken und Wege. Und wieder einmal wird die Situation der Menschen nicht verbessert, sondern stattdessen Ressourcen in militärische Aktivitäten gesteckt. Und das laut und mit Einschränkungen für die Bevölkerung verbunden. Einige Gruppen werden besonders durch Militärübungen belastet. Das gilt z. B. für Menschen mit Kriegs- und Gewalterfahrungen, was u. a. viele mit Menschen mit Fluchtgeschichte betrifft. Es werden Bedrohungsszenarien inszeniert und somit Ängste geschürt. Damit wird der Daueralarmzustand durch die Klima- und Wirtschaftskrise, Corona und Kriege noch verstärkt, anstatt positive Antworten auf die Krise(n) zu bieten. Ängste unterschiedlichster Art, aber vor allem Zukunftsängste, haben stark zugenommen. Darüber hinaus ist die Mehrheit der Bevölkerung verunsichert, weil sie starke Einschränkungen ihrer Lebensperspektiven durch Sozialabbau erwarten, auch und gerade als Folge der enormen Staatsverschuldung zugunsten der militärischen Aufrüstung. Festzustellen ist bereits heute, dass die Spaltung der Gesellschaft zugenommen, die Bereitschaft einander zu zuhören sowie das gegenseitige Verständnis abgenommen haben. Und nun soll ausgerechnet die Kriegsangst durch ein Manöver in unserer Großstadt geschürt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Inneres und Sport:
Übungen der Bundeswehr basieren auf unterschiedlichen Szenarien, unter anderem dem Szenario eines Angriffskrieges auf das Bündnisgebiet der NATO. Diese Aufgaben zur militärischen Verteidigung obliegen der Zuständigkeit des Bundes und werden durch das Bundesministerium der Verteidigung wahrgenommen. Hamburg unterstützt solche Übungsvorhaben im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit entsprechend etwaiger Anträge der Bundeswehr. Die Bundeswehr teilte bereits im Zusammenhang mit der Drs. 22/16441 mit, dass die Verlege-/Übungspläne Informationen enthalten, welche als VS-NfD und höher eingestuft wurden und somit der Geheimhaltung unterliegen. Im Übrigen unterliegen die Bundesregierung und damit die Bundeswehr ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Inneres und Sport, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bundeswehr, wie folgt Stellung:
Antwort zu Frage 1:
Siehe Vorbemerkung.
Antwort zu Frage 2:
Nein.
Antwort zu 3:
Es liegen keine Erkenntnisse über weitere Kosten für den Bezirk Hamburg-Nord vor.
Antwort zu Frage 4:
Es gilt das Verursacherprinzip.
Antwort zu Frage 5:
Nein.
Antwort zu Frage 6:
Siehe Vorbemerkung.
Antwort zu Frage 7:
Die Information der Bevölkerung und der Medien obliegt der Bundeswehr. Hamburg unterstützt die Übung im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit entsprechend der etwaigen Anträge der Bundeswehr. Dies bezieht sich sowohl auf die aktive Übungsteilnahme als auch auf übungsunterstützende Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung öffentlichkeitsrelevanter Beiträge der Bundeswehr.
Antwort zu Frage 8:
Seelsorgerische Angebote stehen grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen städtischen Regelangebote psychosozialer Beratung zur Verfügung und werden durch ehrenamtliche Angebote der Hilfsorganisationen, kirchlicher Einrichtungen sowie sonstiger Seelsorge-Hotlines unterstützt. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über spezielle weiterführende seelsorgerische Angebote im Kontext dieser Übung vor.
Antwort zu Frage 9 und 10:
Siehe Vorbemerkung.
Antwort zu Frage 11:
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen kann es bei der Inanspruchnahme von Wege- und Sonderrechten zum Einsatz von Einsatzhorn und Blaulicht kommen.
Für Die Linke Fraktion
Wiebke Fuchs, Volker Honold, Bjørn Knutzen, Dino Ramm
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