Rathenaustraße Radroute 4 hier.: Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Einrichtung einer Fahrradstraße
Letzte Beratung: 16.12.2024 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.1.3
Im Rahmen des Veloroutenausbaus über das Bündnis für den Radverkehr wurde bereits im Jahr 2019 der Planungsprozess für die Rathenaustraße gestartet. Erste Entwürfe sahen einen vollständigen Umbau mit separater Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen oder Schutzstreifen vor.
Auf Basis eines Beschlusses der Bezirksversammlung (Drs. 21-2475) wurde schließlich als weitere Variante die Einrichtung einer Fahrradstraße in den Fokus genommen, die aufgrund der hohen Kfz-Verkehrsmengen im Bestand bis dahin nicht Bestandteil der Überlegungen gewesen war. Deren Einrichtung würde also eine (deutliche) Reduzierung der Kfz-Verkehrsbelastung voraussetzen, um die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr möglichst verkehrssicher, komfortabel und störungsfrei zu gestalten. Als maximal verträgliche Kfz-Verkehrsmenge werden dabei rd. 2.000 Kfz/Tag angesehen. Darüber liegende Verkehrsmengen könnten regelmäßige Überholvorgänge und Konflikte mit dem Kfz-Verkehr mit sich bringen.
Es stellte sich somit die Frage, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr vorgenommen werden könnten, und welche Auswirkungen sich sowohl für die Abwicklung des Anwohnerverkehrs in der Rathenaustraße als auch durch Verkehrsverlagerungen für das umliegende Straßennetz ergeben würden. Ziel war die Identifizierung einer Vorzugslösung, die die ausreichende Reduzierung des Kfz-Verkehrs ermöglichen und gleichzeitig die Zahl von Kfz-Sperren so gering wie möglich halten würde, um unnötige Belastungen der Anlieger im Verlauf der Rathenaustraße ebenso zu vermeiden wie die Folgen etwa für den Baumbestand durch die erforderlichen Wendeanlagen.
Um diese Fragen zu beantworten und eine machbare Variante zu identifizieren, wurde das Büro ARGUS 2021 mit einer Verkehrsuntersuchung beauftragt. Hierfür wurde ein Verkehrsmodell auf Grundlage des gesamtstädtischen Modells der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) erstellt, mit Hilfe dessen die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Varianten dargestellt werden konnten. Diese Untersuchung wurde 2022 abgeschlossen.
Im Ergebnis gab es eine Variante mit zwei Durchfahrtssperren, die für eine ausreichende Reduktion der Durchgangsverkehre in der Rathenaustraße auf allen Abschnitten gesorgt hätte. Bei dieser Variante waren allerdings auch die Auswirkungen bzw. Verdrängungsverkehre auf das umliegende Straßennetz am höchsten. Dies betraf insbesondere die Radverkehrsführung im parallelen Straßenzug Bebelallee/Alsterdorfer Straße, da die dort angeordneten Schutzstreifen bei zu hohen Verkehrszahlen nicht mehr anordnungsfähig gewesen wären. Somit schied diese Variante für eine mögliche Umsetzung vorerst aus (siehe dieser Drucksache beigefügter 1. Bericht).
Nach der Untersuchung zeigten sich aber in und nach der Corona-Pandemie gesamtstädtisch deutliche Veränderungen des Verkehrsaufkommens. Zwischenzeitlich wurde eine neue aktuelle Verkehrserhebung am Knotenpunkt Alsterdorfer Damm/ Rathenaustraße (2022) vorgenommen, welche auf die stadtweiten Rückgänge des Kfz-Verkehrs auch im Untersuchungsgebiet hinwies. Daraufhin wurden weitere Zählungen im Untersuchungsgebiet veranlasst, die Belastungsrückgänge auf der Rathenaustraße, aber auch auf weiteren Straßenzügen im Umfeld bestätigten.
Mit dieser veränderten Grundlage wurde ARGUS mit einer Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung beauftragt und das Verkehrsmodell entsprechend neu berechnet. Auf dieser Basis wurden bisherige Varianten für die Einrichtung einer Fahrradstraße erneut sowie neu identifizierte Varianten erstmals untersucht. Diese ergaben sich zum einen aus neuen Ideen wie einer Diagonalsperre auf Höhe des Alsterdorfer Damms, neuen möglichen Anschlussmaßnahmen wie der Radroute Plus und aus den Erkenntnissen der Prüfungsergebnisse anderer Varianten.
Zudem wurden auch Leistungsfähigkeitsuntersuchungen der Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten im näheren Umfeld durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Mehrverkehre hier leistungsfähig abwickelbar wären bzw. welche Anpassungen an den Signalzeitenplänen der Lichtsignalanlagen oder gar den Geometrien der Knotenpunkte notwendig wären.
Im Ergebnis wurden drei mögliche Varianten identifiziert, bei denen die Kfz-Verkehre auf der Rathenaustraße in allen Abschnitten ausreichend reduziert werden könnten. Bei allen drei Varianten ist zudem die Leistungsfähigkeit an den umliegenden Knoten auch mit den veränderten Verkehrsmengen entweder gegeben oder könnte durch Umschaltungen hergestellt werden. Auch die Anordnungsfähigkeit der Schutzstreifen in der Bebelallee wäre entsprechend der einschlägigen Richtlinien weiterhin gegeben. Eine abschließende Abwägung ergab als Vorzugsvariante die Einrichtung einer Durchfahrtssperre im Abschnitt zwischen Wilhelm-Metzger-Straße und Alsterdorfer Damm, unterstützt durch zwei Linksabbiegeverbote an den Knotenpunkten Hindenburgstraße und Sengelmannstraße, um die verbleibenden Wechselverkehre auf der Rathenaustraße zu unterbinden (sog. „Planfall 6“). Die ausführliche Erläuterung und Abwägung aller geprüften Varianten sind dem ebenfalls angehängten 2. Bericht zu entnehmen.
Trotz des grundsätzlich positiven Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Machbarkeit einer Fahrradstraße in der Rathenaustraße sind Mehrbelastungen einiger umliegender Straßenzüge nicht vermeidbar, womit auch Nachteile für den dortigen Radverkehr einhergehen. Dies gilt insbesondere in der Alsterdorfer Straße zwischen Hindenburgstraße und Sengelmannstraße, da die nur teilweise vorhandenen Radverkehrsanlagennicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dieser Einschränkung stünde jedoch mit dem Angebot in der Rathenaustraße die deutliche Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im gesamten Quartier gegenüber, die insbesondere Durchgangsverkehren dienen und eine sinnvolle Anbindung an das weitere Radnetz (Radrouten 4/5 bzw. Radroute Plus) gewährleisten würde.
Das Bezirksamt wird mit dem Büro ARGUS die zentralen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus den beiden Untersuchungen auch mit einer Präsentation auf der Ausschusssitzung des FOLAG am 16.12.2024 vorstellen.
Auf Basis dieser Empfehlung aus der Verkehrsuntersuchung plant das Bezirksamt, in die Entwurfsplanung zur Umsetzung einer Fahrradstraße in der Rathenaustraße einzusteigen. Dies beinhaltet unter anderem auch die Konkretisierung der Lage und Ausgestaltung der erforderlichen Kfz-Durchfahrtssperre inklusive Wendeanlage. Der bauliche Aufwand der Umsetzung wird als vergleichsweise gering eingestuft, da der vorhandene Straßenraum ausreichend Fläche für die erforderliche Fahrgasse, barrierefreie Nebenflächen und die Deckung von Parkraumbedarfen bietet. Aufgrund der großen Auswirkungen der vorgesehenen Planung vor Ort und der weiterhin vielfach ungenügenden Kenntnis der Folgen der Ausweisung von Fahrradstraßen sieht es das Bezirksamt als besonders sinnvoll an, die ausgearbeitete Detailplanung zusätzlich zu dem üblichen Verschickungsprozess inklusive der dort vorgesehenen Beteiligung der Bezirkspolitik (siehe auch Drs. 21-1881) auch den Anwohnenden undNutzenden auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzustellen. Damit wird auch dem Beschluss der Bezirkspolitik in dem o.g. Beschluss entsprochen.
Unabhängig davon besteht von Seiten des Bezirksamtes die Absicht, aufgrund des teilweise desolaten baulichen Zustands der Nebenflächen auf der Alsterseite der Rathenaustraße noch vor dem Gesamtumbau kurzfristige Anpassungen vorzunehmen, sofern sie nicht der späteren Überplanung widersprechen und entsprechende Mehrkosten auslösen. Hierzu findet aktuell ein Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde statt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
- Erläuterungsbericht „Verkehrsuntersuchung Fahrradstraße Rathenaustraße“ vom 17.01.2022
- Erläuterungsbericht „Verkehrsuntersuchung Fahrradstraße Rathenaustraße Fortschreibung“ vom 28.11.2024
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