20-5398

Rahmenzuweisungen (2019/2020)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die bisherigen konsumtiven Rahmenzuweisungen (RZ) „Betrieb Gewässer MR“ (bisher N: 175 Tsd. EUR) und „Kl. wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ (bisher N: 36 Tsd. EUR) werden zusammengelegt. Als Schlüssel wurde die zusammengefasste prozentuale Aufteilung der bisher zwei RZ herangezogen. Daraus ergibt sich für Hamburg-Nord ein Anteil in Höhe von 7,31 % an der neuen RZ.

 

Die investive RZ „Auszahlungen kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ (bisher Anteil N: 36 Tsd. EUR) bleibt unverändert. Der Anteil von Hamburg-Nord beträgt 7,20 %.

 

Die konsumtive RZ „Naturschutz“ (bisher N: 11 Tsd. EUR) bleibt unverändert. Der Anteil von Hamburg-Nord beträgt 12,22 %.

 

Die investive RZ „Auszahlungen öffentliche Grünanlagen (bisher N: 122 Tsd. EUR) bleibt unverändert. Der Anteil von Hamburg-Nord beträgt 12,59 %.

 

Bei der konsumtiven RZ „Grün MR“ (bisher N: 2.859 Tsd. EUR) soll das sogenannte Koffermodell eingeführt werden. Es ist eine neue Struktur der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen, in der neben der neuen „RZ Pflege und Unterhaltung Grün“ die Bereiche Friedhöfe (nicht in N) und Straßenume (bisheriger Anteil in N: 555 Tsd. EUR €) zukünftig nicht mehr als Bestandteil der RZ, sondern als Zentrale Programme veranschlagt werden. Das Volumen der RZ verringert sich entsprechend. Im Gegenzug soll die neue RZ um insgesamt 500 Tsd. EUR gegenüber 2018 aufgestockt werden, so dass sich aufgrund des für Hamburg-Nord günstigen neuen Schlüssels zukünftig ein Anteil von 2.517 Tsd. EUR (19,20 %) ergeben würde (siehe Anlage). Dies entspricht einer Erhöhung um 213 Tsd. EUR, womit Hamburg-Nord den größten Anteil an den zusätzlichen 500 Tsd. EUR erhält.

Die BUE erklärt, dass unabhängig von der Neustrukturierung der bisher in der RZ gefassten Finanzierungserfordernisse für Grundinstandsetzungsmittel für Spielplätze ebenfalls ein Zentrales Programm geschaffen werden soll (siehe Drs. 21-11673).

 

Durch die geplante Neustrukturierung entscheidet die Bezirksversammlung gem. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) allerdings in der Folge ausschließlich über den Mitteleinsatz im Bereich Pflege und Unterhaltung Grün (inkl. Unterhaltung und Pflege der Spielplätze). Im Zuge der Überführung des Bereichs Straßenbäume in ein zentrales Programm steht der Bezirksversammlung kein direktes Mitspracherecht mehr zu. Eine Schwerpunktsetzung des Bezirksamtes innerhalb zwischen den Unterhaltungsmitteln der neuen RZ und den Mittel für Straßenbäume ist daher nicht mehr möglich, ebenso die Möglichkeit von Ausgleichen/Mittelverschiebungen unter den beiden Bereichen. Die Vorgaben erfolgen dann von der Fachbehörde über die Ausgestaltung des zentralen Programms.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Stellungnahme gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

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