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Rahmenplan der Evangelischen Stiftung Alsterdorf hier: Vorstellung der Fortschreibung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Vorgeschichte

Mit dem Beschluss der Kommission für Bodenordnung vom 19.05.2000 zur Neuordnung der Erbbaurechts- und Eigentumsverhältnisse der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA), wurde der Weg frei für eine umfassende Umstrukturierungsplanung. In dieser Phase der Konsolidierung und Neuausrichtung der ESA wurde entschieden, für die zukünftige Entwicklung ESA-Flächen keinen Bebauungsplan aufzustellen, sondern stattdessen das flexiblere Instrument eines Rahmenplans als Grundlage für die Entwicklungssteuerung zu nutzen.

Bereits im Frühjahr 2001 wurde die erste Fassung des Rahmenplans erarbeitet und mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord abgestimmt. Daraufhin folgte eine Abstimmung mit den Fachbehörden. Das Planwerk wurde in der Sitzung des StekA am 05.07.2001 vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Der Rahmenplan für die Evangelische Stiftung Alsterdorf hat sich in den vergangenen 15 Jahren als Zielbild der langfristigen Planung für die strukturelle und bauliche Entwicklung der Stiftungsflächen bewährt. Das Ziel, einerseits Planungssicherheit für die ESA zu schaffen und andererseits eine geordnete bauliche Entwicklung zu gewährleisten, wurde in vollem Umfang erreicht.

Auf der Basis des Rahmenplans war es der ESA möglich, den Alsterdorfer Markt mit seinen Angeboten für Einkauf, Gastronomie und Kultur als neuen Mittelpunkt der Stiftungsflächen zu etablieren. Zeitgemäße Gebäude für betreutes Wohnen und die medizinische Versorgung konnten errichtet und die ESA konnte als Dienstleistungsunternehmen diesen Standort insgesamt optimieren. Zudem war der Rahmenplan Grundlage für eine grundlegende Neuordnung des ruhenden Verkehrs und des Erschließungssystems.

 

Inhalte

Soweit sich zukünftige Bauvorhaben – wie bisher praktiziert – am Rahmenplan orientieren, kann generell von einer Einfügung gemäß § 34 BauGB ausgegangen werden. Nach der regen Bautätigkeit der vergangenen Jahre stehen nur noch wenige potentielle Baufelder für eine Neubebauung zur Verfügung. Gleichwohl war eine qualifizierte Fortschreibung des Rahmenplans erforderlich, die im Ausschuss vorgestellt wird. Ein neuer Bestandteil der Rahmenplanfortschreibung ist die Einbeziehung eines ergänzenden, eigenständigen Rahmenplans für die Grün- und Freiräume der ESA.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine