Radverkehrsförderung Stübeheide-Sanderskoppel-Barkenkoppel hier.: Information zum Planungsstand
Letzte Beratung: 22.04.2024 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.1
Mit der Drucksache 21-2619 wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits 2021 aufgefordert, die Straße Stübeheide als Fahrradstraße zu überplanen. Diese Verbindung wird insbesondere als Fahrrad-Ausweichstrecke zur derzeit in Überplanung befindlichen Wellingsbütteler Landstraße gesehen, da hier nach aktuellem Planungstand in vielen Bereichen keine ausreichende Radverkehrsführung möglich sein wird. Des Weiteren sieht das neu aufgestellte Bezirksroutenkonzept (siehe vorgestellter Entwurf in Drs. 21-4762) die Stübeheide als Teil einer Bezirksroute vor. Parallel möchte der Bezirk Wandsbek ebenfalls eine attraktive Route für den Radverkehr schaffen. Die Bezirksversammlung hat dazu am 6.7.2023 mit der Drucksache „Sicher und barrierefrei durch Wellingsbüttel“ (21-7293.1) die Prüfung von Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in den Straßen Sanderskoppel und Barkenkoppel beschlossen.
Die oben beschriebenen Initiativen wurden nun in einem Kooperationsprojekt der beiden Bezirke zusammengefasst, wobei vereinbart wurde, dass der Bezirk Hamburg-Nord für die Planung und der Bezirk Wandsbek für die spätere Bauausführung verantwortlich sein wird. Die Finanzierung der Maßnahme ist über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr gesichert. Momentan läuft die Ausschreibung für die Planungsleistungen und nach aktuellem Zeitplan wird im Sommer 2024 ein Ingenieurbüro für die Durchführung der Planung verpflichtet sein.
Die anstehenden Bauarbeiten in der Wellingsbütteler Landstraße beeinflussen den Zeitplan der vorgesehenen Kooperationsmaßnahme insoweit, dass zumindest die Stübeheide für die Quartierserschließung während der Bauzeit eingeplant ist. Daher wird eine bauliche Umsetzung voraussichtlich erst nach Abschluss dieser Bauarbeiten ab 2028 erfolgen können. Die Ausschreibung der Planungsleistung wurde dennoch bereits durchgeführt, um den Planungs- und Abstimmungsprozess frühzeitig starten zu können.
Die weitere Beteiligung der Politik zur Planung ist wie üblich im Rahmen der Verschickungen vorgesehen. Eine Beteiligung wichtiger Akteure wie der Gewerbetreibenden vor Ort erfolgt durch vorab geführte Gespräche.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
Keine
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