20-4981

Querpfad Kleine Anfrage Nr. 165/2017 von Ralf Lindenberg, FDP-Gruppe

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Während der Ausbauzeit des nördlichen Endes der Langenhorner Chaussee wurde für die Privatstraße Querpfad in gleicher Richtung eine Einbahnstraßenregelung vorgenommen. Dieses sollte während der Bauzeit den Schleichverkehr durch den Querpfad nach Norden unterbinden und für weiträumiges Ausweichen sorgen.

Da der Verkehr nun wieder in beiden Richtungen auf der Langenhorner Chaussee läuft, gibt es keinen Anlass, unerträgliche Schleichfahrten durch den Querpfad zu befürchten, da diesen nur Anlieger und unmittelbare Nachbarn und Anwohner der Straße Am Ochsenzoll wie vor der Baumaßnahme nutzen, um große Umwege zu vermeiden.

Vorbemerkung:

Der Querpfad ist eine Unternehmerstraße in der Verwaltung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), er ist nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der LIG hat seit dem Jahr 2014, und damit bereits vor der Baustelle an der Langenhorner Chaussee, mit privaten Schildern die Durchfahrt für Nicht-Anlieger untersagt.

 

Aktuell ist beim Verwaltungsgericht die Klage eines Anwohners anhängig, die sich gegen die Nutzung des Querpfades durch Nicht-Anlieger wendet (Durchgangsverkehr). Im Rahmen dieses Verfahrens hat der LIG mitgeteilt, dass die bauliche Sperrung des Querpfads r den Durchgangsverkehr noch im Jahr 2017 vorgesehen ist.