21-1178

Quartiersfonds 2020
Hier: Umgestaltung Sportzentrum Habichtstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.06.2020 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt schlägt vor, weitere € 50.000,- für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Sportplatzes Habichtstraße aus Mitteln des Quartiersfonds zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt hat sich erfolgreich beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ mit dem Vorhaben Umgestaltung der Sportanlage an der Habichtstraße zu einem Sportzentrum beworben.

Das Bauvorhaben sieht einen Neubau eines Umkleidehauses vor, die Umgestaltung des Grandplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie die Erweiterung des Vereinshauses um Bewegungsräume und ein Raumangebot für den Stadtteil. Der Sportplatz und Vereinshaus sollen für das benachbarte sog. „Vogelviertel“ einen Identifikationspunkt schaffen.

Derzeit wird durch ein europaweites VgV-Verfahren ein passender Architekt gesucht.

 

Das Bauvorhaben hat insgesamt ein Volumen von 4,57 Mio Euro.

Der Bund trägt davon 2,05 Mio Euro. Das Bezirksamt bemüht sich aktuell um eine Kofinanzierung des bezirklichen bzw. Hamburger Anteils bei der Finanzbehörde. Eine grundsätzliche Zusage hatte es im Vorfeld durch den Finanzsenator bereits gegeben.

Das Bezirksamt bemüht sich auch weiterhin gemeinsam mit anderen Bezirksämtern, die ähnliche Projekte im Rahmen des Bundesprogramms durchführen, für zusätzlichen Ausgaben, die der Bund nicht mitfinanziert, ebenfalls Mittel bei der Finanzbehörde einzuwerben (zusätzlich zur Kofinanzierung). Der Ausgang dieser Bemühungen und der Zeitpunkt sind aber offen.

 

Mit den Drucksachen 21-0079 und 21-0375 hat der Hauptausschuss daher bereits € 55.000,- für vorbereitende Aktivitäten im Jahr 2019 bereitgestellt, die nicht aus Bundes- oder Landesmitteln bzw. nur teilweise finanziert werden können.

 

Das Bezirksamt hat über diese Mittel hinaus weiteren Finanzbedarf, da aufgrund der COVID-19 Pandemie eine stark verzögerte Reaktion der Finanzbehörde über die zugesagten Mittel zu erwarten ist. Um das Bauvorhaben zeitlich nicht zu verzögern, ist eine Überbrückungsfinanzierung durch den Quartiersfonds notwendig. Neben der bestehenden Notwendigkeit die Anlage wg. des schlechten Zustandes möglichst zügig umzuwandeln, besteht das Risiko, dass bei einer Verzögerung Teile der Bundesmittel verfallen, da ein festgesetzter Anteil der Förderung in 2020 abgerufen werden muss.

 

Die nächsten Schritte im Bauvorhaben sind folgende:

  • Vergabeverfahren für den Architekten, die Tragwerksplanung, Gewerke und Freiflächen
  • Verschiedene Gutachten
  • Baufachliche Prüfung der Zuwendung
  • Planungs- und Beteiligungsworkshops mit Akteuren vor Ort

 

Um handlungsfähig zu bleiben und die o.g. Schritte anzugehen, schlägt das Bezirksamt daher vor € 50.000,- aus dem Quartiersfonds 2020 für diese Bedarfe zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass der Antrag bei der Finanzbehörde erfolgreich ist und von dort ausreichend Mittel bereitgestellt werden, können die Mittel entsprechend in den QF zurückfließen.

 

Im Quartiersfonds 2020 stehen aktuell noch € 218.887,- zur Verfügung (s.a. anhängende Tabelle). Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Betrag durch weitere Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen noch erhöht.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu  50.000,- aus dem Quartiersfonds für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überplanung des Sportzentrums Habichtstraße bereit zu stellen.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Habichtstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.