21-0880

Quartiersfonds 2020
Hier: Fonds für die Qualifizierung Ehrenamtlicher Drs. 21-0528,Vergabe an einen Träger und Einführung von Vergabekriterien

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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25.02.2020
Sachverhalt

 

Vergabe

Am 14.11.2019 hat die Bezirksversammlung mit der o.g. Drs. beschlossen einen Fonds für die Qualifizierung Ehrenamtlicher in Höhe von 50.000€ einzurichten.

 

Inzwischen sind die ersten Anträge für Mittel aus dem Fonds eingetroffen und bearbeitet worden. Es zeigt sich, dass durch den Fonds Einzelanträge mit geringen Summen auf die Verwaltung zukommen und gleichzeitig die Abwicklung mit den Antragstellern zeitintensiv ist, sowohl auf der Fach- als auch auf der Zuwendungsebene, da die Antragsteller ungeübt sind mit den formalen Verfahren. Dies bedeutet für das Bezirksamt einen sehr hohen Ressourceneinsatz für vergleichsweise geringe Zuwendungen und Auszahlungen. Es ist zu befürchten, dass die Anträge nicht in der gewünschten Schnelligkeit abgearbeitet werden können und sich auch die Bearbeitung anderer Zuwendungen verzögert.

r die Antragsteller bedeutet eine Abwicklung durch das Bezirksamt, dass sie einen Zuwendungsantrag stellen müssen und einen sehr aufwändigen und für Laien schwer verständlichen Zuwendungsbescheid erhalten. Alternativ können sie einen Vertrag mit uns schließen, was aber ebenfalls sehr formal und aufwändig ist. Bei der Abrechnung erwarten wir entsprechende Belege, ebenfalls sehr formal und zeitintensiv.

 

Um die Abwicklung der Mittel zügig zu bewältigen und das Verfahren für die Antragsteller möglichst niedrigschwellig zu gestalten, hat sich das Fachamt Sozialraummanagement an die Freiwilligenagentur Hamburg-Nord (FA) gewandt und erfragt, ob eine Übernahme der Abwicklung des Fonds möglich sei und was diese kosten würde. Die Freiwilligenagentur Hamburg-Nord, würde sich dieses Fonds gerne annehmen.

Das Bezirksamt hat bereits sehr gute Erfahrungen mit einem solchen Verfahren, das bei der Abwicklung von Ehrenamtsgeldern im Bereich Flüchtlinge durch den Träger Internationaler Bund durchgeführt wird.

 

Die Freiwilligenagentur würde hierfür Kosten von mindestens  4000,- / Jahr berechnen. Dieser Betrag kann sich noch erhöhen, wenn weitere Sachkosten (z.B. Flyer) anfallen. Maximal könnten € 5000,- an Kosten anfallen. Im Quartiersfonds stehen aktuell noch 133.928 € zur Verfügung (s. Anlage).

 

Der Ablauf würde dann so aussehen, dass die Anträge weiterhin beim Bezirksamt eingereicht und dem HA zum Beschluss vorgelegt werden. Nach erfolgtem Beschluss wird die gesamte nachfolgende Abwicklung von der Freiwilligenagentur übernommen. Die Antragsteller müssten bei der FA i.d.R. keinen weiteren Antrag stellen, sondern könnten dort aufgrund des HA-Beschlusses Rechnungen einreichen und abrechnen.

Die Freiwilligenagentur könnte dabei neben der Abwicklung der Finanzierung - aufgrund ihrer Kompetenz -  gleichzeitig beratende Funktionen gegenüber den Antragstellern wahrnehmen und auf andere Angebote, Möglichkeiten und Themen rund um das Ehrenamt verweisen.

 

Kriterien

Zudem wären für die Bewertung der eingehenden Anträge Kriterien zur Mittelvergabe hilfreich.

Es werden zwei Kriterien bei der  Mittelvergabe vorgeschlagen:
 

  1. Der Antragsteller ist ein Akteur aus dem Bezirk Hamburg-Nord und führt auch sein Vorhaben im Bezirk durch.
  2. Große Einrichtungen oder Träger mit institutioneller Förderung oder Wirtschaftsbetriebe (wie z.B. Pflegeheime) sind von der Förderung ausgenommen.

 

Petitum/Beschluss

 

1)      Die Abwicklung des Fonds für die Qualifizierung Ehrenamtlicher wird an die Freiwilligenagentur Hamburg-Nord übertragen. Hierfür werden jährlich bis zu € 5000,- aus dem Quartiersfonds zur Verfügung gestellt.

2)      Die o.g. Kriterien werden verbindlich eingeführt und vom Bezirksamt bzw. der Freiwilligenagentur geprüft und kommuniziert.

 

 

 

Michael Werner-Boelz