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Quartiersfonds 2017 Mittel für Umzug und Neuausrichtung des Grünen Saals; Finanzierung der ersten 12 Monate für den neuen Standort in einem Ladenlokal auf einem Bahnsteig des Ohlsdorfer Bahnhofs Beantragter Zeitraum: 01.10.2017 bis 31.12.2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Der im Jahr 1992 eröffnete kommunale Saal, seit 2001 bekannt unter dem Namen „Grüner Saal“, war bis zur Kündigung der Räume durch die Bäderland Hamburg GmbH Treffpunkt und Zuhause für zahlreiche Initiativen und Vereine. Um die Räumlichkeiten nutzen zu können, finanziert sich der Verein Grüner Saal e.V. durch die Vermietung des Saals an Wochenenden.

 

Mit der durch den Umbau des Schwimmbads Ohlsdorf bedingten Kündigung der Räume wurde dem Verein der Vereinszweck und die Finanzierungsbasis entzogen. Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat am 26.07.2016 in einer Be-schlussempfehlung den Bezirksamtsleiter gebeten, „dafür Sorge zu tragen, dass mit Auslaufen des Mietvertrages eine alternative Räumlichkeit für Grüner Saals e.V. zur entsprechenden Nutzung gefunden wird.“

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von der HHA ein Ladenlokal angeboten. Die Räumlichkeiten liegen direkt auf dem Bahnsteig der Linie U1 im Ohlsdorfer Bahnhof. Vereinsmitglieder erhalten eine schriftliche Erlaubnis für das Betreten des Bahnsteiges, Nutzer ohne Fahrausweis müssten eine Betretungskarte für 0,30 Euro kaufen.

Lt. Lageplan stehen ca. 14,5 m² Nutzungsfläche zzgl. Sanitärraum zur Verfügung.

 

Aufgrund der geringen Nutzungsfläche ist es sehr fraglich, ob die im Antrag aufgeführten Vor-haben durchgeführt werden können. Die Idee, die Räumlichkeiten des Vereins für vielfältige Nutzungen aus dem Stadtteil zu öffnen ist an dieser Stelle nur schwer vorstellbar. Der Laden liegt versteckt auf dem Bahnsteig und für das Erreichen ist zusätzlich die o.g. Betretungskarte notwendig. Allein die geringe Fläche lässt keine größeren Gruppen und Treffen zu, die aber Bestandteil einer vielfältigen Nutzung sein müssten.

Gruppentreffen könnten nur in sehr kleinem Umfang stattfinden, was gleichzeitig die Möglichkeit durch solche Vermietungen Einnahmen zu generieren begrenzt.

Vermietungen für private Feiern dürften aufgrund der Lage und der Größe gänzlich ausgeschlossen sein. Es ist daher davon auszugehen, dass Eigeneinnahmen nur in sehr geringem Umfang möglich sind.

 

Für die Maßnahme werden für den Zeitraum vom 01.10.2017 bis 31.12.2018 Ausgaben in Höhe von 9.075,000 € (Betriebskosten 7.575,00 €, Sachkosten 1.500,00 €) angesetzt.

Die Miete beläuft sich im Monat auf 505,00 € einschließlich Betriebskosten, eine Maklercourtage fällt nicht an.

Aus Eigenmitteln stehen 3.075,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus dem Quartiersfonds in Höhe von 6.000,00 €.

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der Eigenanteil durch erhöhte Einnahmen absehbar verringern wird. Von daher bleibt eine Finanzierungslücke, bei der zu befürchten ist, dass der Verein weiterhin Anträge auf deren Finanzierung stellen wird. Eine Perspektive ist nicht erkennbar.

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt empfiehlt den Antrag abzulehnen.

Der Standort ermöglicht nach Einschätzung des Bezirksamtes weder das inhaltlich beschriebene Angebot für den Stadtteil, noch bietet er eine realistische Perspektive für eine ausgeglichene Finanzierung ohne Unterstützung durch bezirkliche Finanzmittel.

 

 

Harald Rösler

 

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