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Quartiersfonds 2017 - Mittel für die baufachliche Prüfung im Rahmen einer Zuwendung an das Kulturhaus Eppendorf Beschlussempfehlung des Ausschusses Bildung, Kultur und Sport

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Ausschuss Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2017 mit o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Für die baufachliche Prüfung im Rahmen einer Zuwendung an das Kulturhaus Eppendorf sollen bis zu 13 000,00 € aus dem Quartiersfonds zur Verfügung gestellt werden.“

 

 

Hintergrund

 

Das Bezirksamt schlägt vor, bis zu € 13.000,- aus dem Quartiersfonds für die baufachliche Abwicklung der Zuwendung von € 400.000,- aus dem Sanierungsfonds der Bürgerschaft an das Kulturhaus Eppendorf zu verwenden.

 

Die Bürgerschaft hat für den Umzug des Kulturhauses Eppendorf in die neuen Räume an der Martinistraße 44 € 400.000,- aus dem Sanierungsfonds frei gegeben (s.a. Drs. 21/8346 in der Anlage). Die Gelder sind für verschiedene bauliche Maßnahmen am neuen Standort vorgesehen.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist beauftragt, diese Mittel an das Kulturhaus zuzuwenden und die Zuwendung rechtlich und inhaltlich durchzuführen. Bei allen Zuwendungen für Baumaßnahmen müssen die Bezirksämter für die Abwicklung externen Bausachverstand hinzuziehen, da entsprechendes Wissen für die vorgeschriebenen Prüfungen nicht vorhanden ist.

Dies gilt auch für die hier genannte Maßnahme.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt die Hochbaudienststelle (ABH) der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit der baufachlichen Beratung und Prüfung zu beauftragen.

Gem. Schätzung der BSW werden für den Auftrag bis zu € 13.000,- Kosten anfallen. Die genaue Höhe ist abhängig vom Aufwand der Prüfung und Beratung, der noch nicht genau feststeht. Das Bezirksamt schlägt daher die Freigabe dieser maximalen Summe durch die Bezirksversammlung vor, die wahrscheinlich nicht ausgeschöpft wird.

 

Die Mittel der Bürgerschaft können für diese Kosten nicht herangezogen werden.

 

Das Bezirksamt schlägt daher vor, die Mittel aus dem Quartiersfonds bereit zu stellen.

Im Quartiersfonds sind aktuell noch rund € 48.000,- verfügbar (s. anhängende Tabelle), so dass die Kosten hieraus gedeckt werden können.

Der Umzug des Kulturhauses an die Martinistraße ist Bestandteil des Gesamtvorhabens Martini 44 (http://martini44.de), das durch den Bauverein der Elbgemeinden realisiert wird. Das Vorhaben ist ein herausragendes Projekt innovativer Quartiersentwicklung und wurde bereits durch mehrere Beschlüsse der Bezirksversammlung ideell und materiell gefördert.

Auch die Förderung der Bürgerschaft ist Ausdruck der Wertschätzung für dieses gelungene Vorhaben.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Antrag aus der Bürgerschaft 21/8346

Übersicht Mittel Quartiersfonds 2017