21-0497

Quartier 21: Sichere Querung
der Fuhlsbüttler Straße ermöglichen!
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses
Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.11.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 28.10.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Der Bezirksamtsleiter möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die unübersichtliche Situation an der Einmündung der Alfred-Johann-Levy-Straße auf die Fuhlsttler Straße verbessert wird. Dazu sollen insbesondere folgende Optionen geprüft und falls machbar umgesetzt werden:

  1. ein Zebrastreifen wird auf der Fuhlsbüttler Straße beiderseits der Mittelinsel aufgebracht, um Fußnger*innen klar Vorrang zu gewähren;
  2. das Linksabbiegen aus der Alfred-Johann-Levy-Straße auf die Fuhlsbüttler Straße wird untersagt.

 

Begründung:

 

Viele Anwohner*innen aus dem Bereich Elligersweg, Lorichsstraße, Stöttrupweg oder Wagenfeldstraße nutzen die Querung Höhe Fuhlsbüttler Straße 428 (beim Penny-Markt), um in den Geschäften auf der westlichen Straßenseite einzukaufen, die Gastronomie zu nutzen oder als Weg zur S-Bahn. Ebenso nutzen viele Bewohner*innen des Quartier 21 die Querung für denselben Zweck in umgekehrter Richtung. Das Queren der vielbefahrenen Fuhlsbüttler Straße ist jedoch zu Spitzenzeiten für Fußgänger*innen kaum möglich und stellt für Viele ein erhöhtes Risiko dar.

Neben der großen Menge an Fahrzeugen, welche die Fuhlsbüttler Straße nutzen, sorgt das Linksabbiegen aus dem Quartier 21 über die Alfred-Johann-Levy-Straße für eine unübersichtliche Gefahrensituation: Häufig bleibt für Fußgänger*innen wie für Kfz-Führende nur ein sehr kleines Zeitfenster, um die Fuhlsbüttler Straße zu queren bzw. abzubiegen, bevor erneut Fahrzeuge kommen. Wer aus dem Quartier 21 in die Fuhlsbüttler Straße einbiegt, muss mitten im Abbiegevorgang noch auf Fußgänger*innen achten, die von der Mittelinsel aus die Straße betreten, um die sich bietende Lücke im Strom der Fahrzeuge ebenfalls zu nutzen.

Die oft hohen Fahrgeschwindigkeiten und die Nutzung der Ladezone vor dem Penny-Markt mit häufigem Ein- und Ausparken sorgen zusätzlich für eine insgesamt sehr stressige und unübersichtliche Situation für Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen und Kfz-Führende.

Eine Nachfrage bei der Polizei ergab folgende Rückmeldung: „Die Auswertung der Verkehrsunfalllage der letzten zehn Jahre zeichnet anhand der ElektronischenUnfallSteckKarte (EUSKa) bezüglich querender Fußgänger ein unauffälliges Bild. Ein zwingendes Gebot zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen ist nicht erkennbar“.

Hierbei werden jedoch nur die tatsächlich erfolgten Unfälle gewertet, nicht jedoch die täglich auftretenden, kritischen Situationen, die glücklicherweise bisher nicht zu Unfällen führten.

Es erscheint nach wie vor sinnvoll, Maßnahmen zu ergreifen, die für eine übersichtlichere Verkehrssituation sorgen und so Unfälle verhindern helfen. Aus der Anwohnerschaft ist beispielsweise der Wunsch nach einem Zebrastreifen zu hören.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.