20-5484

Prüfung der Einrichtung von Bewohnerparkzonen Stellungnahme des Landesbetriebes Verkehr

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2017 mit der innerstädtischen Parkraumsituation befasst und auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages sowie der FDP-Gruppe, der Gruppe Piraten und des fraktionslosen BV-Mitgliedes Herrn Debus einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Innenbehörde dafür einzusetzen, dass die Einrichtung von Bewohnerparkzonen im Gebiet des Regional-

bereiches Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel mit erhöhter Priorität geprüft wird.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

 Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der LBV trägt neben der Überwachung des öffentlichen Parkraums durch das LBV Parkraum-Management auch die Verantwortung für die konzeptionellen Fragen rund um die Parkraumbewirtschaftung, z.B. auch für das Bewohnerparken. Hierzu wird geprüft, für welche weiteren Stadtteile bzw. Quartiere künftig Untersuchungen zum Bewohnerparken durchgeführt werden sollen.

 

Bewohnerparken nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e, x) kann u.a. dann ein zielführender

Ansatz sein, wenn Parkraum von verschiedenen Nutzergruppen nachgefragt wird, z.B. Bewohner, Pendlern, Touristen oder Kunden (Nachfrageüberlagerungen).

 

Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über hamburgweite Strukturdaten und der Einbeziehung von schwer messbaren Kriterien, wie z.B. der Beschwerdelage. In diesem Kontext hat der LBV die Parksituation rund um den Flughafen,

insbesondere aufgrund der parkenden Flughafengäste im öffentlichen Raum, als schwierig eingestuft.

 

Der LBV strebt daher an, eine stufenweise Untersuchung vor Ort in den Stadtteilen Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Groß Borstel, als auch Langenhorn durchzuführen, um zu überprüfen, ob die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Bewohnerparkregelung erfüllt sind.

 

Schwierige Parksituationen, die eine Überprüfung der Gebiete in Bezug auf die

Einrichtung von Bewohnerparkzonen notwendig machen, herrschen leider in vielen Stadt-teilen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können diese nicht alle gleichzeitig, sondern allein sukzessive untersucht werden. Die besondere Parksituation in Flughafennähe, die sehr wahrscheinlich durch gebietsfremde Flughafengäste hervorgerufen wird, hat indes dazu geführt, dass der LBV nunmehr in einem ersten Schritt die Parksituation in Teilen der Stadtteile Fuhlsbüttel, Alsterdorf und Ohlsdorf vor Ort untersuchen wird. Hierfür wird eine Auftragsvergabe mittels einer Ausschreibung erforderlich, die kurzfristig eingeleitet wurde. Die konkrete räumliche Abgrenzung der Untersuchung wurde in enger Abstimmung mit der Flughafen Hamburg GmbH, dem Bezirk und dem Polizeikommissariat 34 definiert. Im Groben umfasst das Untersuchungsgebiet die Straßenzüge zwischen der Straße Maienweg, der U-Bahnlinie zwischen Fuhlsbüttel und Fuhlsttel Nord und den Straßen Moorreye, Krohnstieg, Langenhorner Chaussee, Alsterkrugchaussee sowie der Hindenburgstraße. Zusätzlich wird regelmäßig eine Arbeitsgruppe mit u.a. Vertretern der Polizei, des Bezirksamts Nord, der Flughafen Hamburg GmbH und des LBV die Thematik Parken im Umfeld des Flughafens bearbeiten und somit auch die Parkraumuntersuchung fachlich begleiten.

 

Eine Aussage darüber, wann eine Untersuchung für weitere Stadtteile im Flughafenumfeld in Betracht kommt, ist aktuell leider noch nicht möglich. Wie bereits dargestellt, gibt es eine Vielzahl von Hamburger Stadtteilen, in denen Bewohnerparken eine Minderung des Parkraummangels erzeugen könnte, so dass hier eine Priorisierung notwendig ist. Der LBV strebt an, hierfür die personellen Planungskapazitäten zu er-höhen. Im Weiteren gilt es, bei allen aus den Untersuchungen resultierenden Bewohnerparkgebieten zeitgerecht zur Einrichtung die Kontrollkapazitäten sicherzustellen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine