20-4445

Private Erschließung gem. B-Plan Langenhorn 72, Diekmoorweg 1. BA Straßenbaumaßnahme zwischen Timmerloh und Wördenmoorweg Baumfällung, Hecken- und Buschrodung auf Privatgrund außerhalb der Fällzeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die o. g. Baumaßnahme wurde am 05.10.2015 vom Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel zur Kenntnis genommen (Drs-Nr.: 20-2025).

 

Wie im beigefügten Lageplanauszug zu sehen, sind im Rahmen einer Hochbaumaßnahme der Meravis auf der östlichen Seite des Diekmoorweges zwischen Timmerloh und Wördenmoorweg auf öffentlichem Grund Tiefgaragen- und Feuerwehr-Überfahrten herzustellen. Auf dieser Fahrbahnseite entfallen aus diesem Grund Abstellmöglichkeiten für Kfz (Parken am Fahrbahnrand). Zum Ausgleich der Parkstandsbilanz wurde dem Vorhabenträger in einem Anfang 2014 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag die Herstellung von zusätzlichen Parkständen auf der westlichen Seite (Geltungsbereich des B-Plans Langenhorn 45) auferlegt. Für die Herstellung dieser zusätzlichen Parkstände wird der FHH ein Teil des privaten Flurstückes 5681 vom privaten Vorhabenträger kosten- und lastenfrei übertragen.

 

Auf dieser ca. 263 m² großen Teilfläche des Flurstücks 5681 befinden sich folgende Bepflanzungen, deren Fällung bzw. Rodung notwendig ist:

 

 

 

 

Bepflanzung

Art

Menge

Einheit

Hecken

Berberis (Berberitze)

50

m

Bäume

Betula Pendula (Hängebirke)

1

Stk.

Sträucher

Juniperus (Wacholder)

Berberis (Berberitze)

2

3

Stk.

Stk.

 

 

Die Straßenbaumaßnahme soll im Sommer 2017 fertiggestellt werden. Die Vermessung und Flurstücksübertragung wurden durch die Meravis bereits beauftragt. Der Rückbau der Oberflächenbepflanzung und -befestigung des Teilstückes der privaten Fläche, die für die Herstellung der zusätzlichen Parkstände benötigt wird, soll im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Sämtliche Kosten des Rückbaus trägt der private Vorhabenträger.

 

Die Straßenbaumaßnahme fällt innerhalb des im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 Nr. 2 aufgeführten Zeitraums, in der das Schneiden von Bäumen, Hecken und Gebüschen verboten ist.

 

Der Hochbau ist seit geraumer Zeit fertiggestellt und die Wohnungen bereits bezogen. Die Nebenflächen auf der östlichen Seite des Diekmoorweges wurden im Rahmen des Hochbaus als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt. Sie sind nicht begehbar, da sie erhebliche Beschädigungen aufweisen. Die Verkehrssicherung mittels Bauzäunen wird hier seit Bezug der Wohnungen aufrechterhalten, die Tiefgaragen- und Feuerwehrüberfahrten sind nur provisorisch hergestellt. Daher ist die Dringlichkeit gegeben, die Straßenbaumaßnahme so bald wie möglich auszuführen.

 

Um brütende Vögel innerhalb der Bepflanzungen auszuschließen wird im Vorwege eine artenschutzrechtliche Untersuchung durch einen sachverständigen Ornithologen in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür trägt der private Vorhabenträger.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Tom Oelrichs

 

 

Anhänge

 

DIN A3 Auszug aus dem Lageplan zur Kenntnisnahmeverschickung M 1: 250