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Priv. Erschließung Diekmoorweg 2. und 3. Bauabschnitt, gem. B-Plan Langenhorn 72 Straßenbaumaßnahme zwischen Timmerloh und Foorthkamp

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Im östlichen Diekmoorweg, zwischen Timmerloh und Foorthkamp entstehen in einem Hochbauvorhaben der Merawis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 76 Wohneinheiten und eine Tiefgarage mit 49 Stellplätzen. Für die Erschließung der Wohnanlagen werden Straßenbaumaßnahmen auf öffentlichem Grund notwendig.

 

Auf Grundlage eines Anfang 2017 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages sind auf der östlichen Seite des Diekmoorweges Tiefgaragen- und Feuerwehr-Überfahrten geplant. Als Besucherparkstände auf öffentlichem Grund werden östlich des Diekmoorweges Längs- und Senkrechtparkstände hergestellt. Auf der westlichen Seite werden zusätzliche Längsparkstände im Bereich des Flurstückes 5699 baulich hergestellt. Hierfür wird der FHH ein Teilstück dieses Flurstückes vom privaten Vorhabenträger kosten- und lastenfrei übertragen.

Die Planungs- und Baukosten trägt der private Vorhabenträger Meravis.

 

Zur Optimierung des Planungsprozesses sollen die politischen Gremien frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden. Mit den Verschickungsunterlagen soll der RegA FuLA über die Planung informiert und diesem die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zu formulieren.

 

Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Anschlussmaßnahme an die vorangegangene Erschließung im 1. Bauabschnitt zwischen Timmerloh und Wördenmoorweg, daher ist eine Vorstellung im Ausschuss nicht vorgesehen.

 

Aufgrund der anstehenden Hamburger Sommerferien und der damit verbundenen politischen Sommerpause wird der RegA FuLA oder die Fraktionen der vorab zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.08.2018 gebeten, um zeitliche Verzögerungen im Planverfahren zu vermeiden.

 

Nach Ablauf der Abgabefrist werden die eingegangen Beiträge der TöB und des RegA FuLA geprüft und abgewogen, inwieweit diesen Folge geleistet werden kann, oder welche Hinderungsgründe es dabei gibt. Diese Abwägung wird im sog. Abwägungsvermerk dokumentiert. Die Schlussverschickung inklusive des Abwägungsvermerkes wird dem RegA FuLA dann zur Verfügung gestellt.

Welche Anregungen am Ende in die Planung eingeflossen sind, kann dem Abwägungsvermerk entnommen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Yvonne Nische

 

 

Anhänge

 

Lageplan M 1:250

Erläuterungsbericht