21-1008

Präqualifikationsliste für Vergabeentscheidungen
Kleine Anfrage Nr.21-1008 von Herrn Claus-Joachim Dickow (FDP)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat zur Überprüfung der Vergabeentscheidungen des Bezirksamts Hamburg-Nord einen Vergabeausschuss eingesetzt. Dort legt die Verwaltung Vergaben im Wert von über 10.000 € dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vor.

Die von der Verwaltung hierbei dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Informationen sind sehr eingeschränkt. Sie lassen eine wirksame Kontrolle der Vergabeentscheidung nicht zu und schränken somit die Arbeit des Vergabeausschusses deutlich ein. Inzwischen wurde die Verwaltung vom Vergabeausschuss - auf Bitten der FDP-Fraktion - aufgefordert

  • ein Protokoll der Ausschusssitzung zu erstellen,
  • sämtliche angefragte Firmen bei Preisanfragen, öffentlichne Teilnahmewettbewerben etc. zu benennen sowie deren Reaktion (incl. angebotener Preis) aufzuführen sowie
  • Umfang und Laufzeit je Kleinvertragspreis aufzuführen.
Petitum/Beschluss

Offen ist weiterhin, welche Firmen/Unternehmen von der Verwaltung überhaupt hätten beauftragt werden dürfen. Hierzu soll dem Vernehmen nach die Verwaltung z.B. eine Präqualitifkationsliste nutzen.

Daher folgende Fragen:

  • Wird von jedem Verwaltungsbereich (Bau/Grün/etc.) eine solche Präqualifikationsliste genutzt?

Es gibt keine (verwaltungsinterne) Präqualifikationslisten. Die Verwaltung orientiert sich anhand der gelisteten Firmen des pq-Vereins und an den Grundsätzen der VOB, wonach Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben werden.

Die Anerkennung der Präqualifikation PQ-VOB durch die öffentlichen Auftraggeber ist in der VOB § 6 (1) verankert.

  • Wenn ja, welche Unternehmen sind in diesen Präqualifikationslisten gelistet? Bitte jeweils nach zugelassenem Gewerk bzw. Verwaltungsbereich (Bau/Grün/etc.) aufgliedern.

Es gibt aufgrund der Vielzahl von Gewerken und Firmen keine „abgeschlossene abrufbare Liste. Zum einen sind die Firmen für die unterschiedlichsten Gewerke gelistet und zum anderen unterliegt die Anzahl der gelisteten Firmen einer stetigen Fortschreibung und Aktualisierung über die nach § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A vorgelegten Nachweise über Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Zudem ist es nicht möglich, nur eine Liste aller gelisteten Firmen auszugeben. Der Aufwand zur Zusammenstellung einer solchen Liste ist nicht vertretbar. Einblicke und Eigenrecherche sind für alle Interessierten unter www.pq-verein.de möglich.

Der pq-Verein besteht einerseits aus:

Bundes- und Länderministerien, in deren Zuständigkeit das Bauen fällt, sowie Spitzenorganisationen der Landkreise, Städte und Gemeinden, deren Mitglieder als potentielle Auftraggeber im Baubereich tätig sind,

und andererseits aus:

Haupt- und Wirtschaftsverbänden, die die Interessen der Bauindustrie, des Baugewerbes und spezieller Fachbereiche des Bauens vertreten und deren Mitglieder als potentielle Auftragnehmer infrage kommen.

  • Welche Firmen sind in den letzten 12 Monaten dazugekommen und welche wurden gestrichen (und aus welchen Gründen)?

Das ist nicht nachvollziehbar; zudem siehe Antwort zu Spiegelstrich 2.

  • Welche Firmen aus der Liste wurden in den letzten 12 Monaten weder angefragt noch aufgefordert, ein Angebot/Preisanfrage abzugeben? Welchen Grund gab es in der Verwaltung, diese Firmen nicht zu nutzen?

Siehe Antwort zu Spiegelstrich 2.

  • Wenn es keine Präqualifikationslisten gibt, wie und durch wen wird die Grundgesamtheit der auszuwählenden Firmen festgelegt?

Siehe Antwort zu Spiegelstrich 1.

  • Nach welchen Grundsätzen werden weitere Unternehmen neu in die Liste aufgenommen? Gibt es dabei ein Interessenbekundungsverfahren?

Die Präqualifikation nach PQ-VOB können die Firmen bei einer der Präqualifizierungsstellen beantragen.

  • Falls es keine Präqualifikationslisten (oder nicht für alle Gewerke) gibt: Gibt es sonstige Listen aller mitzuberücksichtigen Unternehmen?
    - Wenn ja, bitte die dort aufgeführten Unternehmen wie in Frage 2) abgefragt auflisten.

- Wenn nein, bitten wir um Erläuterung wie der konkrete Such- und Auswahlprozess in der Verwaltung funktioniert.

Nein, es funktioniert gemäß VOB/A §2 (3) und VOB/A §6 sowie aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit von Auftragnehmern und öffentlicher Verwaltung und der damit verbundenen Einschätzung der zur Angebotsaufforderung in Frage kommenden Firmen.