20-5792

Poppenhusenstraße: Einbahnstraße für den Radverkehr freigeben, Gehwege instand setzen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2018 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Bezirksamtsleiter setzt sich gegenüber den zuständigen Stellen für Folgendes ein:

 

  1. Es wird geprüft, unter welchen Bedingungen und Kosten eine Freigabe der Poppenhusenstraße für den gegenläufigen Radverkehr möglich ist.
  2. Die Gehwege in der Poppenhusenstraße werden umgehend in einen guten Zustand versetzt.

 

Begründung:

Die Poppenhusenstraße ist für den Rad- und Fußverkehr eine viel genutzte Verbindung zwischen dem Bahnhof Barmbek und den südlich davon liegenden Quartieren. Zudem befindet sich dort auch das Kundenzentrum Barmbek-Uhlenhorst des Bezirksamts Hamburg-Nord. Momentan ist die Poppenhusenstraße eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden, die nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist.

Auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion-Nord (Drs. 20-2953) nannten Bezirksamt und Polizei im Oktober 2017 als Grund für die Nicht-Freigabe der Poppenhusenstraße für gegenläufigen Radverkehr, dass diese abschüssig sei und in die Kreuzung Hufnerstraße (Linksabbiegerstreifen) münde. Die Veloroute, die ebenfalls hier verläuft, ist in Nord-Süd-Richtung zweigeteilt und orientiert sich an der Einbahnregelung. Das mag für den Radfernverkehr praktikabel sein, nicht aber für die starken Radverkehre, die von Süden kommend den Bahnhof Barmbek selbst als Ziel haben (und umgekehrt).

Um den Radverkehr zu stärken und die Verbindung von Barmbek Richtung Dehnhaide/Hamburger Meile/Mundsburg zu verbessern, wäre eine Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr in dieser Straße sinnvoll.

Ein weiteres Problem ist der Zustand der ohnehin schmalen Gehwege in der Poppenhusenstraße. Insbesondere der westliche der beiden Gehwege ist in schlechtem Zustand. Ausgewaschene Grandstellen und hochstehende Platten machen ein Vorankommen für mobilitätseingeschränkte Menschen beschwerlich.

Da diese Strecke täglich von hunderten Menschen auf ihrem Weg zum Bahnhof und zurück genutzt wird, ist eine schnellstmögliche Verbesserung der Situation notwendig.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Ergänzend zur Stellungnahme der Polizei Hamburg antwortet das Bezirksamt wie folgt::

 

Zu 1.)

Einige wichtige Randbedingungen zur Einrichtung für den gegenläufigen Radverkehrs hat die Polizei bereits in der Drs. 20-5449 genannt.

 

Hinzu kommt, dass die Poppenhusenstraße zu einer Tempo-30-Zone gehört. In Tempo-30-Zonen sind bauliche Radwege gem. RASt 06, ERA und ReStra nicht zwingend erforderlich. Die Anordnung von Radfahrstreifen und Radfahrschutzstreifen für den gegenläufigen Radverkehr sind nach StVO §45 (1c) nicht zulässig. Hier heißt es auszugsweise: „Sie darf nur Straßen ohne … Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. ….“ . Somit fahren Radfahrer auch in entgegengesetzter Richtung im Mischverkehr auf der Fahrbahn mit. Die Problematik der westlichen Schrägparkstände und dem gegenläufigen Radverkehr wurde mit Drs. 20-5449 ausführlich erläutert und wird seitens des Fachbereichs Tiefbau auch so gesehen.

Um eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten müsste auf das Schrägparken auf der westlichen Seite verzichtet werden. Längsparkstände sind möglich, diese bedeuten jedoch einen erheblichen Parkstandsverlust (schätzungsweise 15). Ob anstelle dessen auf der östlichen Seite Schrägparkstände eingerichtet werden können ist fraglich und kann erst im Rahmen einer tiefergehenden Planung geprüft werden.

 

Eine Variante ähnlich der Fuhlsbüttler Straße (zw. Drosselstraße und Hellbrookstraße) ist aufgrund der ganz anderen Rahmenbedingungen nicht möglich.

 

Noch schwieriger als die Strecke ist die Einmündung an der Hufnerstraße. Hier ist dafür zu sorgen, dass der Radfahrer nicht unsignalisiert in den Knoten einfährt, ausreichende Sichtverhältnisse geschaffen werden und mit dem gegenläufigen Radverkehr von den anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet werden kann. Hierzu ist ein Umbau der Kreuzung erforderlich und eine Anpassung der gesamten Lichtsignalanlage.

 

Der vorläufige Kostenrahmen für einen Umbau der Poppenhusenstraße einschl. der erforderlichen Anpassungen an der Einmündung Hufnerstraße wird auf ca. 900.000 Euro geschätzt.

 

Derzeit finden keine Planungen im Rahmen der Veloroute 5 in diesem Streckenabschnitt statt.

 

Zu 2.)

Der westliche Gehweg wird in Kürze im Rahmen der Straßenunterhaltung instandgesetzt. Für den östlichen Gehweg ist Rahmen der Förderung der Barrierefreiheit die Verbreiterung des Gehweges um mind. 0,50 m auf 2,00 m angedacht sowie die Herstellung von zwei Barrierefreien Behindertenparkständen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

 

Anhänge

keine