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Poppenhusenstraße: Einbahnstraße für den Radverkehr freigeben, Gehwege instand setzen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2018 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Bezirksamtsleiter setzt sich gegenüber den zuständigen Stellen für Folgendes ein:

 

  1. Es wird geprüft, unter welchen Bedingungen und Kosten eine Freigabe der Poppenhusenstraße für den gegenläufigen Radverkehr möglich ist.

 

  1. Die Gehwege in der Poppenhusenstraße werden umgehend in einen guten Zustand versetzt.

 

Begründung:

Die Poppenhusenstraße ist für den Rad- und Fußverkehr eine viel genutzte Verbindung zwischen dem Bahnhof Barmbek und den südlich davon liegenden Quartieren. Zudem befindet sich dort auch das Kundenzentrum Barmbek-Uhlenhorst des Bezirksamts Hamburg-Nord. Momentan ist die Poppenhusenstraße eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden, die nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist.

Auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion-Nord (Drs. 20-2953) nannten Bezirksamt und Polizei im Oktober 2017 als Grund für die Nicht-Freigabe der Poppenhusenstraße für gegenläufigen Radverkehr, dass diese abschüssig sei und in die Kreuzung Hufnerstraße (Linksabbiegerstreifen) münde. Die Veloroute, die ebenfalls hier verläuft, ist in Nord-Süd-Richtung zweigeteilt und orientiert sich an der Einbahnregelung. Das mag für den Radfernverkehr praktikabel sein, nicht aber für die starken Radverkehre, die von Süden kommend den Bahnhof Barmbek selbst als Ziel haben (und umgekehrt).

Um den Radverkehr zu stärken und die Verbindung von Barmbek Richtung Dehnhaide/Hamburger Meile/Mundsburg zu verbessern, wäre eine Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr in dieser Straße sinnvoll.

Ein weiteres Problem ist der Zustand der ohnehin schmalen Gehwege in der Poppenhusenstraße. Insbesondere der westliche der beiden Gehwege ist in schlechtem Zustand. Ausgewaschene Grandstellen und hochstehende Platten machen ein Vorankommen für mobilitätseingeschränkte Menschen beschwerlich.

Da diese Strecke täglich von hunderten Menschen auf ihrem Weg zum Bahnhof und zurück genutzt wird, ist eine schnellstmögliche Verbesserung der Situation notwendig.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Hierzu nimmt die Polizei Hamburg wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Beschlussempfehlung wird um Prüfung gebeten, unter welchen Bedingungen und Kosten eine Freigabe der Poppenhusenstraße für den gegenläufigen Radverkehr möglich ist.

 

Nach Auffassung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde sind zwei grundlegende Änderungen notwendig, um die für den Radverkehr notwendige und unter den jetzigen Bedingungen nicht vorhandene Sicherheit herzustellen.

 

Zunächst ist der ruhende Verkehr auf der nordwestlichen Seite zwischen Roggenkamp und Wieendamm neu zu ordnen. Hier wird zurzeit in Schrägaufstellung geparkt. Diese Parkanordnung wird in Zusammenhang mit der Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für gefährlich erachtet.

In einer Einbahnstraße, wie beispielsweise der Fuhlsbüttler Straße, wird auf der rechten Fahr-bahnseite in Schrägaufstellung geparkt und sowohl beim Ein-, als auch beim Ausparken der Verkehrsraum für Rad fahrende gequert. Beim Einparken hat der Fahrzeugführer eine uneinge-schränkte Sicht auf den Rad fahrenden.

Beim Ausparken orientiert sich der Fahrzeugführer über die rechte Schulter und sieht alle

Verkehrsteilnehmer, also Rad fahrende und Auto fahrende aus der gleichen Richtung kommen und kann dann bei einer entsprechenden Lücke rückwärts über den Verkehrsraum für Rad fahrende auf die Fahrbahn fahren.

 

Für die jetzt in der Poppenhusenstraße linksseitig befindlichen Schrägparkstände bedeutet dies, dass der Fahrzeugführer beim Einparken den auf der gleichen Fahrbahnseite entgegenkommenden Radfahrer, der ja einem Rechtsfahrgebot unterworfen ist, wahrscheinlich noch rechtzeitig bemerken würde. Der eigentliche Einparkvorgang wäre relativ zügig erledigt.

 

Beim Ausparken jedoch würde sich der Kraftfahrzeugführer auf Grund der Schrägaufstellung über die linke Schulter nach hinten orientieren und nur den Kraftfahrzeugverkehr wahrnehmen. Für die Sichtung der Rad fahrenden müsste der Fahrzeugführer den Kopf wenden und sich auch für die Gegenrichtung über eine entsprechende Lücke vergewissern.

 

Die Gefahr, dass die doppelte „Lückensuche“ unterbleibt und der Fahrzeugführer nur die Lücke im Kraftfahrzeugverkehr beachtet, ist ungleich größer, da der Ausparkvorgang dadurch viel komplexer wird und die auf Grund der Bevölkerungsentwicklung durchschnittlich älter werdenden Autofahrer überfordern könnte.

 

In einer Straße mit dem üblichen Zweirichtungsverkehr würde man kein linksseitiges

Schrägparken anordnen, da immer der Gegenverkehr gekreuzt würde. Hier ist es eben kein Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge, sondern eine Sonderregelung für Rad fahrende, die entgegen gesetzt geführt werden und somit die Poppenhusenstraße quasi in eine Straße mit Zweirichtungsverkehr wandeln.

 

In der Längsparkaufstellung kehrt der Kopf nach der „Lückensuche“ in die natürliche Haltung zurück und nimmt entgegenkommend Rad fahrende automatisch wahr, so dass die Gefährdung hier geringer ist.

 

Dieser Überlegung folgend sieht es die örtliche Straßenverkehrsbehörde für notwendig an, den ruhenden Verkehr in diesem Abschnitt entweder genauso zu ordnen wie zwischen Hufnerstraße und Roggenkamp, nämlich in Längsaufstellung. Diese hätte allerdings einen nicht geringen

Verlust von Parkständen zur Folge, die den Anwohnern, Marktbesuchern und Ortsamtskunden

fehlen würden.

Eine Variante bestünde in der Einrichtung eines Nebenflächenradweges analog zur Fuhlsbüttler Straße.

Die Schrägparkstände würden ein Stück in Richtung Fahrbahnmitte verlegt, so dass der Rad fahrende vor den geparkten Kfz geführt würde und die Anzahl der Parkstände nahezu erhalten bliebe. Hier gilt es zu bewerten, ob dies dem Standard einer Veloroute entspräche.

Diese Maßnahme könnte mit der Instandsetzung der Gehwege aus Punkt 2 der Beschlussemp-fehlung kombiniert werden.

 

Die zweite größere Änderung ist in dem Umbau des Knotens Poppenhusenstraße/Hufnerstraße zu sehen.

Wie schon mehrfach beantwortet (Drucksachen: 20-2953 und 20-4687) führe der Rad fahrende die abschüssige Poppenhusenstraße dem Rechtsfahrgebot folgend unsignalisiert den Linksab-biegern aus der Hufnerstraße entgegen. Auf der gegenüberliegenden Nebenfläche der Hufner-straße befindet sich ein Zweirichtungsradweg ohne Benutzungspflicht, der aber mangels

Aufleitung von der Poppenhusenstraße aus nicht erreichbar ist.

Der Knoten ist so umzubauen, dass der Rad fahrende sicher nach links in die Hufnerstraße ab-biegen oder aber sicher den gegenüberliegenden Radweg erreichen kann, ohne mit in Gegen-richtung fahrenden Rad fahrenden oder mit links abbiegenden Kfz zu kollidieren.

 

Über die Kosten der beiden Umbaumaßnahmen kann von hier keine Aussage getroffen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

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