Poller auf dem Wandsewanderweg - ist dieser weiterhin erforderlich? Kleine Anfrage vom 25.08.2026
An die CDU-Bezirksfraktion Wandsbek haben sich Bürger gewandt, die einen Poller auf dem Wandsewanderweg in der Nähe der Wandsbeker Allee (Höhe Judohalle) und der dortigen Wassermessstation, im Bereich der Abzweigung zum Gelände von Fördern & Wohnen, kritisieren. Der betreffende Poller befindet sich mittig auf der Wegeverbindung und wird insbesondere mit Blick auf Radfahrer sowie Fahrräder mit Anhängern und breitere Kinderwagen als mögliches Hindernis wahrgenommen. Zudem werden seine Erkennbarkeit bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sowie seine grundsätzliche Erforderlichkeit hinterfragt. Ein Foto des betreffenden Pollers ist dieser Anfrage beigefügt.
Die Fachanweisung Absperrelemente 1/02 der Behörde für Inneres vom 1. Juli 2002 sieht vor, dass die Erforderlichkeit von Absperrelementen kritisch zu hinterfragen ist. Nach Ziffer 4.1.4 sollen Absperrelemente unter anderem dann abgebaut werden, wenn sie selbst Hindernisse für berechtigte Wegenutzer, beispielsweise Radfahrer, darstellen. Sind sie aus Sicherheitsgründen erforderlich, sollen sie möglichst versetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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