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Politische Information gewollt - aber wo? Kleine Anfrage von Martina Lütjens (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die Anmeldung eines politischen Infostandes erfolgt mittels Antrages im Bezirk Nord beim Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Hier wurde seinerzeit eine aktuelle Standortliste herausgegeben. Diese Liste mit Standorten im Bezirk Nord ist möglicherweise aus dem Jahre 2015 oder noch älter. Parteien müssen eine Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz für Sondernutzungen einholen. Hier heißt es u.a. nach § 19 Absatz 1 HWG, dass private Verkehrsfläche vor den Häusern/ Geschäften nicht genutzt werden dürfen! Vom Gebäude ist ein Abstand von mind. 6m einzuhalten oder der zugewiesene Standort ist unbedingt einzuhalten.

 

An allen von bevorzugten Standorten muss eine Meinungsvielfalt vorhanden sein, deshalb muss auch Mitbewerbern eine Aufstellung von Informationstischen am gleichen Standort und zum gewünschten Zeitpunkt ermöglicht werden. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass heute einige Standorte nicht mehr dem Verkehrsraum zeigen wie bei Erstellung der Standortliste. Laut Liste ist z.B. der Standort Erdkampsweg 33 vor dem Modeladen zu wählen. Hier gibt es aber einen Mieterwechsel, was zur Folge hat, dass der Standort nicht mehr für einen Infostand genutzt werden kann. Änderungen gab es auch im Erdkampsweg 37 vor Aldi, Fuhlsbüttler Straße 599 vor Aldi, oder die Hummelsbütteler Landstraße 13 vor der Reinigung gibt es nicht mehr. Die sind nur einige Beispiele.

 

Vor dem Hintergrund des anstehenden Bezirks-/Bürgerschaftswahlen und im Sinne der politischen Information muss hier dringend eine Überprüfung der Standorte vorgenommen werden.

 

Anhänge

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