Plausibilitätsuntersuchung als Vorprüfung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für die Stadtteile Barmbek-Nord und Barmbek-Süd sowie die Jarrestadt im Stadtteil Winterhude (Bezirk Hamburg-Nord)
Hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 07.05.2019 Hauptausschuss Ö 7.12
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2019 mit dem o.g. Thema befasst und empfiehlt einstimmig dem Hauptausschuss dem Votum zu folgen.
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis und unterstützt die gutachterliche Empfehlung. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet um Bestätigung des Votums.“
Hintergrund und Anlass
Hamburg setzt Soziale Erhaltungsverordnungen zusammen mit der Umwandlungsverordnung und dem Vorkaufsrecht ein, um in begehrten Wohngebieten die ansässige Wohnbevölkerung vor Luxusmodernisierungen und Verdrängung zu schützen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung in den Stadtteilen Barmbek-Nord und Barmbek-Süd sowie für die Jarrestadt im Stadtteil Winterhude durch ein Gutachterbüro prüfen lassen.
Für die beiden Stadtteile Barmbek-Nord und Barmbek-Süd sind in den Jahren 2012, 2014 und 2016 bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt worden, die zu dem Ergebnis kamen, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung nicht vorliegen. Der Ausschuss wurde dazu zuletzt mit der Drs. 20-3889 informiert. Aufgrund des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes ist erneut eine gutachterliche Untersuchung in Auftrag gegeben worden, die Aussagen treffen soll, ob es als plausibel einzuschätzen ist, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen beiden Stadtteilen gefährdet ist (Plausibilitätsuntersuchung).
Für die Jarrestadt soll dies ebenfalls überprüft werden. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 14.06.2018.
Inhalt und Ziel der Untersuchung
Es soll mit - im Vergleich zu einer möglichen späteren Repräsentativerhebung - begrenztem Aufwand untersucht werden:
- wie sich die Wohnbevölkerung zusammensetzt und in welchem Umfang eine schüt-zenswerte Bevölkerungsstruktur (Verdrängungspotenzial) vorhanden ist,
- welche Modernisierungs- und Umbaumöglichkeiten (Aufwertungspotenzial) in Art und Umfang vorhanden sind und
- wie intensiv und dynamisch bauliche und spekulative Maßnahmen geplant und um-gesetzt werden (Verdrängungsdruck).
Die Plausibilitätsprüfung soll damit eine erste systematisierte Einschätzung und Bewertung des Verdrängungspotenzials, des Aufwertungspotenzials und des Verdrängungsdrucks in den Untersuchungsgebieten auf Basis vorliegender Daten, Expertenmeinungen und gutachterlicher Einschätzung liefern.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat ein Städtebauliches Monitoring entwickelt, das i.R. dieses Gutachtens zum ersten Mal in Hamburg-Nord angewendet wurde. Die kleinräumigen Daten und Auswertungen des Monitorings bilden eine wesentliche Grundlage dieser Untersuchung.
Damit dient die Plausibilitätsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage, ob ein vertiefendes Gutachten zum Erfordernis einer Sozialen Erhaltungsverordnung für die gesamten Un-tersuchungsgebiete oder für Teile davon angebracht ist.
Ergebnisse / Empfehlungen
Im Ergebnis liefern das Städtebauliche Monitoring der BSW und die Einschätzungen der befragten lokalen Akteure ausreichende Indizien dafür, dass im Untersuchungsgebiet die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorliegen.
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird seitens des Gutachters empfohlen, für die Stadtteile Barmbek-Nord und Barmbek-Süd sowie für die Jarrestadt im Stadtteil Winterhude die nächsten Verfahrensschritte für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung einzuleiten und im Rahmen einer weitergehenden, repräsentativen Untersuchung und Haushaltsbefragung nähere Informationen über die Bevölkerungsstruktur und deren Entwicklung sowie die Wohnsituation der Haushalte, nach Teilräumen differenziert, zu erheben.
Das spätere Maßnahmengebiet einer Sozialen Erhaltungsverordnung ist im Rahmen der Hauptuntersuchung genauer zu bestimmen und ggf. enger zu fassen.
Weiteres Vorgehen
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt nach Bekräftigung durch die Bezirks-versammlung eine Anmeldung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit dem Ziel, zeitnah einen Aufstellungsbeschluss zu erreichen und eine repräsentative Haushaltsbefragung durch die BSW als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Erlass durchzuführen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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