22-0654

Planungsstopp Louis-Braille-Platz: Auswirkungen und Kosten

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bürgerschaft beschloss im Jahr 2018, der von der SPD geleiteten Stadtentwicklungsbehörde Gelder für ein „Sanierungsprogramm Hamburger Plätze“ zur Verfügung zu stellen. In Hamburg-Nord zählt der Louis-Braille-Platz an der U-Bahn-Haltestelle Hamburger Straße zu den Plätzen, für die eine Sanierung angestrebt wurde.

Am 13. Januar 2025 lag dem Regionalausschuss BUHD der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ein Antrag von SPD, CDU und FDP vor, der einen Umsetzungsstopp und eine recht unbestimmte erneute Evaluierung der schon abgeschlossenen Planungen für den Umbau des Louis-Braille-Platzes in Barmbek-Süd vorsieht [1]. Nach intensiver Beratung beschloss der Regionalausschuss eine Empfehlung an den Hauptausschuss, den Antrag in den Stadtentwicklungsausschuss StekA am 6.2.2025 zu überweisen und zudem -gegen die Stimmen der GRÜNEN-, vorerst keine weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts zu unternehmen.

Für ein so weit fortgeschrittenes Bauprojekt, das einen Vorlauf von mehr als sechs Jahren hat, sind erfahrungsgemäß bereits erhebliche Ressourcen in Form von Geld und Stellenanteilen in der Verwaltung angefallen, die nun zur Disposition stehen.

Der Fall erinnert an den von den gleichen Fraktionen und Volt herbeigeführten Stopp der Umsetzung des Abschnitts „Hartwicusstraße“ der Veloroute 6, wo nun die Gefahr besteht, dass Kosten von knapp 500.000 Euro in den Sand gesetzt werden.

Bevor die Bezirksversammlung nach der Sitzung des StekA am 6.2.25 eine Entscheidung über den Antrag der drei Fraktionen fällt, sollten die Fakten auf dem Tisch liegen und allen Abgeordneten bekannt sein.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Präambel:

Die Umbauplanungen für den Louis-Braille-Platz / Parkplatz an der Wagnerstraße sind aus dem Leitbildprozess für die Magistralen Entwicklung im Bezirk HH-Nord im Jahr 2018 hervorgegangen und werden aus dem Senatsprogramm „Hamburger Plätze“, sowie aus dem Programm „Hamburg Grün erhalten“ kofinanziert.

Das Entwurfskonzept der Planungen stellt das Ergebnis eines intensiven Öffentlichkeits-Beteiligungsprosses dar. In einer öffentlichen Planungswerkstatt (live und online) hatte das Bezirksamt zum Projektauftakt die Frage gestellt: „Was soll bleiben, was soll sich ändern?“.

Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger hatten sich für eine Neuplanung ausgesprochen, welche die beiden Platzteile mit einander verbindet, die verkehrlichen Angebote neuordnet und den öffentlichen Platz mit mehr Grün gestaltet. Für die Ausstattung des Bereiches an der Wagnerstraße wurde der Wunsch geäußert neue Freizeitnutzungen für die Menschen im Stadtteil Barmbek-Süd zu ermöglichen.

Ziel der Neuplanung ist es ebenso eine Lücke im Freiraumsystem, durch Entsiegelung der Oberflächen zu schließen und den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen.

  1. Wie war der Planungsverlauf und wie ist der aktuelle Planungsstand des Projekts Louis-Braille-Platz?
    (Bitte die relevanten Daten in der Vergangenheit beginnend bei Aufsetzung des Sanierungsprogramms Hamburger Plätze sowie die bislang beabsichtigte Weiterführung bis zur Bauausführung kurz auflisten.)

2018 Aufnahme Sanierungsprogramm HH-Plätze

Umgestaltung im Kontext der Magistralen Entwicklung (Drs. 20-5912) mit

Synergien zu weiteren gesamtstädtischen Maßnahmen

2019 Planungsbeginn und 1. Phase der Öffentlichkeits-Beteiligung

2020 Klärung der Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten u.a. Rönnhaidbrücke

Bürgerschaftswahlen – Koalitionswechsel / Fachbehörde BVM

2021 Eigentümer- und Zuständigkeitswechsel (BA Nord – BVM)

Fehlende personelle Ressourcen in der bezirklichen Verwaltung

2022 Wiederaufnahme der Planungen

Beauftragung Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durch BA Nord Entwurfskonzept – 1. Verschickung / TÖB Beteiligung

2023 Überarbeitung der Planungen

Öffentliche Abschlussveranstaltung, Vorstellung der Planungen im StekA am 7.06.2024

2023 Schlussverschickung (Drs. 21-4984)

2024 Fertigstellung der Ausführungsunterlage

Festlegung der Baufenster (08/2025 – 08/2026) mit BVM – VM

2025 Mittelfestlegung 01/2025

Laufende Ausführungsplanung + Vorbereitung der Vergabe bis 02/ 2025

Baubeginn Anfang August geplant

  1. An welchem Punkt befindet sich der Ausschreibungsprozess für die Umsetzung der Planung?

Der Ausschreibungsprozess ist begonnen, derzeit erfolgt die Ausarbeitung der Ausschreibung. Einzelne Gewerke wurden noch nicht ausgeschrieben. Die Beauftragung der Vergabe (durch den LSBG) ist/war für Anfang Februar geplant.

  1. Wann und wie wurden bezirkliche Gremien, Träger*innen öffentlicher Belange und Bürger*innen in die Planung eingebunden?

An folgenden Terminen wurden die bezirklichen Gremien informiert und Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt:

Gremienbefassungen:

- BUHD – Information - 16.09.2019 (Drs. 21-0317).

- BUHD – Kenntnisnahme Umgestaltung 23.12.2019 (Drs. 21-0762)

- BUHD Vorstellung der Entwurfsplanungen am 05.12.2022

- StekA Abschlusspräsentation mit Zuladung des BUHD 07.06.2023 (Drs. 21-4468)

Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Öffentliche Auftaktveranstaltung vor Ort 03.09.2019

- Online Beteiligung August – September 2019

- Zufallsgespräche Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Platz durch das

Beteiligungsbüro 2019

- Aufsuchende Gespräche mit dem Vereinen für Bund der Schwerhörigen, Blinden- und

Sehbehinderten Verein 2019

- Abschlussveranstaltung vor Ort u. Online Abstimmung der Farbvarianten September

2023

Informationen zu den Planungen sind im Internet seit Anfang der Planungen abrufbar unter:

Louis-Braille-Platz in Barmbek-Süd

  1. Welche Kosten sind bisher für die Planung insgesamt angefallen?
    (Bitte nach Kosten beim LSBG und beim Bezirksamt differenzieren und sämtliche Kosten einbeziehen, die mit der Planung zusammenhängen.)

Bisher sind für das Bezirksamt HH-Nord folgende Kosten angefallen (gerundet):

Ca. 600.000 € netto Gesamtaufwendungen Stand 1/2025

Honorare Gesamt

255.000 € netto Honorar LSBG

230.000 € netto Ingenieur Honorare

485.000 € netto Honorare Gesamt

Bestandsuntersuchungen / Gutachten

83.000 € netto

  1. Mit welchen weiteren Kosten (eine grobe Schätzung reicht) wäre voraussichtlich durch einen Beschluss der Bezirksversammlung, die Planung „(vorerst) auszusetzen“ zu rechnen im Falle
    1. einer Verzögerung der Planung, die dann weitgehend so umgesetzt wird wie vorgesehen

Bei einer Aussetzung der Planung entfallen die genehmigten Baufenster, für August 2025-Juli 2026. Bei der Wiederaufnahme der schlussverschickten Planung müssten diese mit der BVM-MV neu festgelegt werden. Dadurch entstehen (ohne Änderung der Planungsunterlage) Mehrkosten durch Honorarnachforderungen der planenden Ingenieure, in Abhängigkeit von den jeweiligen Bürokapazitäten. Die Höhe der zusätzlichen Kosten ist abhängig von der Dauer der Aussetzung. Eine Kostenermittlung ist nicht valide möglich.

  1. einer Überarbeitung der Planung hinsichtlich Rampe und Parkplätzen

Eine Überarbeitung der Schlussverschickten Planung, für die bereits eine finale Mittelfestlegung durch den LSBG erfolgt ist, hat eine Nachbeauftragung der Ingenieurbüros zur Folge. Abhängig von den Anforderungen der Änderungen entstünden Mehrkosten für:

- Ingenieurhonorare

- Erneute TÖB Beteiligung, Schluss und Kenntnisnahme Verschickung

- Ausarbeitung AU Bau + Ausschreibungsunterlagen und Anordnungen durch die Innenbehörde

- Planungsbegleitung und Projektsteuerung durch den LSBG + bezirkliche Dienst-

stellen

Das hätte einen Zeitbedarf von ca. 10-12 Monaten zur Folge. Da Umfang und Inhalt der möglichen Planänderung nicht feststehen, kann keine Aussage zu den dadurch ausgelösten Mehrkosten getroffen werden.

  1. eines kompletten Stopps der Planung?

Rund ein Viertel der Gesamtplanungskosten. Mindestens 600.000 € + ohne die bezirklichen Stellenäquivalente für den gesamten Planungszeitraum.

  1. Welcher Teil der unter 5. genannten Kosten wären jeweils vertraglich vereinbarte Straf- bzw. Entschädigungskosten an Dienstleistungsunternehmen?

Es sind keine Straf- bzw. Entschädigungskosten vertraglich festgelegt.

Im Falle eines kompletten Planungsstopps können die Auftragnehmer den entgangenen Gewinn für die vertraglich festgelegten Leistungen einfordern.

  1. Welcher Anteil der Kosten unter 4. stammt aus eigenen bezirklichen Mitteln und welcher aus Mitteln von Landesbehörden und deren Betrieben?

Die Finanzierung der Umbauplanungen erfolgt aus dem „Sanierungsprogramms Hamburger Plätze“ (Senatsdrucksache 2018-01955).

Die entsiegelten Teilflächen und geplanten begrünten Bereiche (inkl. Bepflanzungen) werden durch die BUKEA als Maßnahme aus dem Zentralprogramm „Hamburg Grün erhalten“ kofinanziert.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist aus bezirklichen Mitteln finanziert worden. (SL Planungsmittel, aus der Rahmenzuweisung gemäß § 41(2) BezVG).

  1. Welche Gesamtkosten sind für den Umbau veranschlagt? Woher sollen diese Gelder kommen? (Bezirk oder Land, bitte ggf. Anteile nennen)

Die auf Basis der AU-Bau ermittelten Gesamtkosten betragen rund 2.8 Mio € brutto. Diese kommen, mit Ausnahme der Kosten für das Beteiligungsverfahren vom Land.

Darin enthalten die Kosten für das Beteiligungsverfahren, von rund 33.000 € brutto.

  1. Kann ein Stellenanteil geschätzt werden, zu dem sich Mitarbeitende des Bezirksamts mit dem Projekt beschäftigt haben? (eine grobe Schätzung reicht) Ist dieser bei den Kosten unter 4. inkludiert und lässt sich ggf. separat ausweisen?

Im Projektzeitraum 2019-2025 haben verschiedene Mitarbeitende des Baudezernats je nach Projektfortschritt mit unterschiedlicher Intensität kontinuierlich am Projekt gearbeitet. Da keine projektbezogene Stundenerfassung vorliegt, kann keine konkrete Zahl angegeben werden.

Diese sind nicht in den Kosten unter 4. inkludiert.

  1. Kann trotz eines eventuellen Beschlusses der Bezirksversammlung auf Aussetzung und Evaluierung im Optimalfall noch das anvisierte Baufenster 2025/26 erreicht werden?

Nein.

  1. Falls nicht: Mit welcher Verschiebung des Baubeginns wäre bei einem optimalen bzw. pessimalen Verlauf dann zu rechnen?

Die Verschiebung des Baubeginns kann zeitlich nicht gefasst werden, da die Terminierung die Festlegung neuer Baufenster mit der BVM-VM getroffen werden muss und in Abhängigkeit zu anderen angemeldeten Verkehrsplanungen in der FHH steht.

Bei einer Verschiebung des Baubeginns in die Jahre 2026 und später ist die Finanzierung des Projektes nicht gesichert.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014770

Michael Werner-Boelz 27.01.2025

(Bezirksamtsleitung)

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